946.224.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2015 Nr. 153 ausgegeben am 11. Juni 2015
Verordnung
vom 9. Juni 2015
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen aus der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der Beschlüsse 2014/119/GASP vom 5. März 2014, 2015/364/GASP vom 5. März 2015 und 2015/876/GASP vom 5. Juni 2015 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 28. Februar 2014 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen aus der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 58, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 6 Abs. 2
2) Anhang Ziff. 10 gilt bis zum 6. Oktober 2015.
Anhang Ziff. 4, 10 und 13
4.
Olena
Leonidivna Lukash

(alias Elena Leonidovna Lukash)
Geboren am 12.11.1976 in Ribnita (Moldau), ehemalige Justizministerin
Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder.
10.
Serhii Petrovych Kliuiev
(alias Serhiy Petrovych Klyuyev)
Geboren am 19.8.1969 in Donezk, Bruder von Andrii Kliuiev, Geschäftsmann
Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Person ist verbunden mit einer benannten Person (Andrii Petrovych Kliuiev), die Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte ist.
13.
Dmytro Volodymyrovych Tabachnyk
Geboren am 28.11.1963 in Kiew, ehemaliger Minister für Bildung und Wissenschaft
Person ist Gegenstand von Ermittlungen seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef