946.224.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 94 ausgegeben am 9. März 2016
Verordnung
vom 8. März 2016
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen aus der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der Beschlüsse 2014/119/GASP vom 5. März 2014 und 2016/318/GASP vom 4. März 2016 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 28. Februar 2014 über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen aus der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 58, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Ingress
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der Beschlüsse 2014/119/GASP vom 5. März 2014 und 2016/318/GASP vom 4. März 2016 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
Anhang Ziff. 2, 4, 13 und 14
 
Name
Angaben zur Identität
Begründung
2.
Vitalii Yuriyovych Zakharchenko (alias Vitaliy Yurievich Zakharchenko)
Geboren am 20.1.1963 in Kostiantynivka (Donezk Oblast), ehemaliger Innenminister
Person ist Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte und in Verbindung mit dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, um sich selbst oder einer dritten Partei einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen und wodurch der Verlust von öffentlichen Mitteln oder von Vermögenswerten der Ukraine verursacht wird.
4.
Olena
Leonidivna Lukash

(alias Elena Leonidovna Lukash)
Geboren am 12.11.1976 in Ribnita (Moldau), ehemalige Justizministerin
Person ist Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte und in Verbindung mit dem Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, um sich selbst oder einer dritten Partei einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen und wodurch der Verlust von öffentlichen Mitteln oder von Vermögenswerten der Ukraine verursacht wird.
13.
Dmytro Volodymyrovych Tabachnyk
Geboren am 28.11.1963 in Kiew, ehemaliger Minister für Bildung und Wissenschaft
Person ist Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung seitens der ukrainischen Behörden wegen der Beteiligung an der Veruntreuung öffentlicher Gelder oder Vermögenswerte.
14.
Aufgehoben
  
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef