172.017
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2016 Nr. 364 ausgegeben am 3. November 2016
Gesetz
vom 31. August 2016
über die Abänderung des Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz, ÖUSG), LGBl. 2009 Nr. 356, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14
Arbeitsverhältnis
Die Angestellten der öffentlichen Unternehmen, einschliesslich der Mitglieder der operativen Führungsebene, stehen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2017 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 65/2016 und 93/2016