216.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017 Nr. 24 ausgegeben am 31. Januar 2017
Gesetz
vom 1. Dezember 2016
über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Personen- und Gesellschaftsrecht vom 20. Januar 1926, LGBl. 1926 Nr. 4, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 483 Abs. 1a
1a) Kleine Genossenschaften können auch zum Zwecke der gemeinsamen Ausarbeitung und Entwicklung einer Innovation oder des Haltens von Beteiligungen zur Verwertung dieser Innovation errichtet werden.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 107/2016 und 157/2016