172.018.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017 Nr. 86 ausgegeben am 17. März 2017
Verordnung
vom 14. März 2017
über die Abänderung der E-Government-Verordnung
Aufgrund von Art. 29 des Gesetzes vom 21. September 2011 über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Gesetz; E-GovG), LGBl. 2011 Nr. 575, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 20. Dezember 2011 über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Verordnung; E-GovV), LGBl. 2011 Nr. 600, wird wie folgt abgeändert:
Art. 13
Verrechnung des Mehraufwandes
Wurde die elektronische Kommunikation als besondere Übermittlungsform nach Art. 4 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes für juristische Personen oder sonstige rechtsfähige Einheiten oder für natürliche Personen in ihrer Funktion als Arbeitgeber bekannt gemacht, so kann die Behörde den Mehraufwand, der durch die nicht elektronische Kommunikation entsteht, an diese weiterverrechnen.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April 2017 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef