832.101 | ||
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt | ||
Jahrgang 2017 | Nr. 355 | ausgegeben am 15. Dezember 2017 |
Massnahmen
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Leistungspflicht
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Voraussetzungen
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gültig ab
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1 Chirurgie
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1.4 Urologie und Proktologie
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Massnahme nach "Elektrische Neuromodulation der sakralen Spinalnerven mit einem implantierbaren Gerät zur Behandlung der Stuhlinkontinenz" einfügen:
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Repetitive periphere Magnetstimulation (rPMS, Magnetic Innervation Therapy) des Beckenbodens bei Urin-Inkontinenz
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Nein
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1.1.2018
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2 Innere Medizin
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2.1 Allgemein
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Polysomnographie Polygraphie
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Ja
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Bei dringender Verdachtsdiagnose auf:
- Schlafapnoesyndrom;
- periodische Beinbewegungen im Schlaf;
- Narkolepsie, wenn die klinische Diagnose unsicher ist;
- ernsthafte Parasomnie (epileptische nächtliche Dystonie oder gewalttätiges Verhalten im Schlaf), wenn die Diagnose unsicher ist und daraus therapeutische Konsequenzen erwachsen.
Indikationsstellung und Durchführung in Zentren, die die Anforderungen der "Richtlinien zur Zertifizierung von Zentren für Schlafmedizin und für die Erteilung des Zertifikats zur Durchführung von respiratorischen Polygraphien" vom 2. November 20161 der "Swiss Society for Sleep Research, Sleep Medicine and Chronobiology" (SSSSC) erfüllen.
Bei den von der SSSSC zertifizierten Zentren wird davon ausgegangen, dass sie diese Anforderungen erfüllen. Wenn die Indikationsstellung oder die Untersuchung in einem nicht von der SSSSC zertifizierten Zentrum durchgeführt wird, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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1.4.2000, 1.1.2014, 1.1.2018
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Nein
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Routineabklärung der vorübergehenden und der chronischen Insomnie, der Fibrositis und des Chronic fatigue syndrome.
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1.4.2000
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Nein
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Bei dringender Verdachtsdiagnose auf:
- eine Ein- und Durchschlafstörung, wenn die initiale Diagnose unsicher ist und die Behandlung, ob verhaltensmässig oder medikamentös, nicht erfolgreich ist;
- persistierende zirkadiane Rhythmusstörung, wenn die klinische Diagnose unsicher ist.
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1.9.2006
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Nein
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Bei Geschwistern von Säuglingen, die am Sudden Infant Death Syndrome (SIDS) verstorben sind.
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1.1.2014
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Polygraphie
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Ja
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Bei dringender Verdachtsdiagnose auf Schlafapnoe-Syndrom.
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1.9.2006, 1.1.2014, 1.1.2016, 1.1.2018
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Durchführung nur durch Facharzt Pneumologie oder Oto-Rhino-Laryngologie, dessen Ausbildung in und praktische Erfahrung mit Respiratorischer Polygraphie die Anforderungen der "Richtlinien zur Zertifizierung von Zentren für Schlafmedizin und für die Erteilung des Zertifikats zur Durchführung von respiratorischen Polygraphien" vom 2. November 20162 der "Swiss Society for Sleep Research, Sleep Medicine and Chronobiology" (SSSSC) oder der "Richtlinien für die Erteilung eines Zertifikats für die Durchführung von respiratorischen Polygraphien durch ORL-Ärzte" der Schweizerischen Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie (SGORL) vom 26. März 20153 erfüllen.
Bei den Fachärzten (Pneumologie oder ORL), die von der Schweizerischen Gesellschaft für Pneumologie (SGP) oder der SGORL zertifiziert sind, wird davon ausgegangen, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen.
Wird die Untersuchung von einem Facharzt durchgeführt, der nicht von der SGP oder der SGORL zertifiziert ist, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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Multiple-Sleep Latency-Test
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Ja
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Indikationsstellung und Durchführung in Zentren, die die Anforderungen der "Richtlinien zur Zertifizierung von Zentren für Schlafmedizin und für die Erteilung des Zertifikats zur Durchführung von respiratorischen Polygraphien" vom 2. November 20164 der SSSSC erfüllen.
Bei den von der SSSSC zertifizierten Zentren wird davon ausgegangen, dass sie diese Anforderungen erfüllen.
Wird die Untersuchung in einem nicht von der SSSSC zertifizierten Zentrum durchgeführt, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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1.4.2000, 1.1.2014, 1.1.2018
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Maintenance-of-Wakefullness-Test
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Ja
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Indikationsstellung und Durchführung in Zentren, die die Anforderungen der "Richtlinien zur Zertifizierung von Zentren für Schlafmedizin und für die Erteilung des Zertifikats zur Durchführung von respiratorischen Polygraphien" vom 2. November 20165 der SSSSC erfüllen.
Bei den von der SSSSC zertifizierten Zentren wird davon ausgegangen, dass sie diese Anforderungen erfüllen.
Wird die Untersuchung in einem nicht von der SSSSC zertifizierten Zentrum durchgeführt, so ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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1.4.2000, 1.1.2014, 1.1.2018
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Aktigraphie
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Ja
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Indikationsstellung und Durchführung in Zentren, die die Anforderungen der "Richtlinien zur Zertifizierung von Zentren für Schlafmedizin und für die Erteilung des Zertifikats zur Durchführung von respiratorischen Polygraphien" vom 2. November 20166 der SSSSC erfüllen.
Bei den von der SSSSC zertifizierten Zentren wird davon ausgegangen, dass sie diese Anforderungen erfüllen.
Wird die Untersuchung in einem nicht von der SSSSC zertifizierten Zentrum durchgeführt, so ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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1.4.2000, 1.1.2014, 1.1.2018
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2.3 Neurologie inkl. Schmerztherapie und Anästhesie
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Massnahmen nach "Prothesen der lumbalen Bandscheiben" einfügen:
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Interspinöse dynamische Stabilisierung der Wirbelsäule
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Ja
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Indikation:
Dynamische Spinalstenose, Spinalstenose mit Dekompression, Diskushernienrezidiv mit Dekompression und Facettenhyperpressions-Syndrom.
Durchführung der Operation nur durch einen qualifizierten Chirurgen. Bei den durch die Schweizerische Gesellschaft für Spinale Chirurgie, die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie oder die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie anerkannten Chirurgen wird davon ausgegangen, dass sie entsprechend qualifiziert sind.
Soll der Eingriff durch einen Chirurgen durchgeführt werden, der nicht von der Schweizerischen Gesellschaft für Spinale Chirurgie, der Schweizerischen Gesellschaft für Orthopädie oder der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie anerkannt ist, so ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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1.1.2018
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Posteriore pedikel-schraubenbasierte dynamische Stabilisierung der Wirbelsäule
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Ja
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Indikationen:
- Spinalstenose mit oder ohne degenerative Spondylolisthesis, auf maximal zwei Etagen; bei mehr als zwei Etagen ist eine vorgängige besondere Gutsprache der Kasse nach Überprüfung der Leistungspflicht und entsprechender Empfehlung durch den Vertrauensarzt erforderlich;
- Bandscheibendegeneration auf maximal zwei Etagen, evtl. mit einer Facettenarthrose.
Eine 6-monatige konservative Therapie war erfolglos. Ausnahmen sind Patienten mit degenerativen Erkrankungen der Wirbelsäule, die auch unter stationären Therapiebedingungen an nicht beherrschbaren Schmerzzuständen leiden oder bei denen trotz konservativer Therapie progrediente neurologische Ausfälle auftreten.
Durchführung der Operation nur durch einen qualifizierten Chirurgen. Bei den durch die Schweizerische Gesellschaft für Spinale Chirurgie, die Schweizerische Gesellschaft für Orthopädie oder die Schweizerische Gesellschaft für Neurochirurgie anerkannten Chirurgen wird davon ausgegangen, dass sie entsprechend qualifiziert sind.
Soll der Eingriff durch einen Chirurgen durchgeführt werden, der nicht von der Schweizerischen Gesellschaft für Spinale Chirurgie, der Schweizerischen Gesellschaft für Orthopädie oder der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie anerkannt ist, so ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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1.1.2018
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Massnahme
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Voraussetzung
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…
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…
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bter) Digitale Mammografie, Mamma-MRI
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1. Bei Frauen mit mässig oder stark erhöhtem familiären Brustkrebsrisiko oder mit vergleichbarem individuellen Risiko. Risikoeinstufung gemäss BAG-Referenzdokument "Risikoabschätzung" (Stand 02/2015)7.
Voraussetzung für die Einstufung in die Kategorie "stark erhöhtes Risiko" ist eine genetische Beratung nach Bst. f. Indikation, Häufigkeit und Untersuchungsmethode risiko- und altersadaptiert gemäss BAG-Referenzdokument "Überwachungsprotokoll" (Stand 02/2015)8.
Nach einem umfassenden Aufklärungs- und Beratungsgespräch vor der ersten Untersuchung, das dokumentiert werden muss.
2. Indikationsstellung, Aufklärungs- und Beratungsgespräch sowie Durchführung der Überwachung und weitere Beratung und Abklärung bei auffälligen Befunden durch ein zertifiziertes Brustzentrum, das die Anforderungen nach den "Qualitätskriterien für die Zertifizierung von Brustzentren" der Krebsliga Schweiz und der Schweizerischen Gesellschaft für Senologie vom Oktober 20159, nach den Empfehlungen "The requirements of a specialist Breast Centre" der European Society of Breast Cancer Specialists (EUSOMA), veröffentlicht am 19. August 201310, oder nach den Kriterien im "Erhebungsbogen Brustkrebszentren" der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Senologie vom 14. Juli 201611 erfüllt.
Durchführung der bildgebenden Untersuchungen subsidiär auch durch Leistungserbringer möglich, die auf vertraglicher Basis mit einem zertifizierten Brustzentrum zusammenarbeiten. Soll die Leistung in einer anderen Institution durchgeführt werden, ist vorgängig die Zustimmung des Vertrauensarztes einzuholen.
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