823.10
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2017Nr. 424ausgegeben am 22. Dezember 2017
Gesetz
vom 10. November 2017
über die Abänderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 12. April 2000 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG), LGBl. 2000 Nr. 103, wird wie folgt abgeändert:
Art. 12 Abs. 1 Bst. c
Aufgehoben
Art. 18 Abs. 1a
1a) Die Regierung kann, soweit dies für den Schutz der Arbeitnehmer notwendig ist, für bestimmte Rechtsgeschäfte des Arbeitgebers besondere Bedingungen festlegen.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 10. November 2017 über die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 56/2017 und 84/2017