930.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018 Nr. 14 ausgegeben am 7. Februar 2018
Gesetz
vom 5. Dezember 2017
über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gewerbegesetz (GewG) vom 22. Juni 2006, LGBl. 2006 Nr. 184, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3 Bst. i
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf:
i) die Tätigkeit der Banken und Wertpapierfirmen, der Versicherungsunternehmen, der Pfandleihanstalten, der Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und deren Verwaltungsgesellschaften, der Investmentunternehmen und deren Verwaltungsgesellschaften, der alternativen Investmentfonds und deren Verwalter (AIFM) sowie anderer unter dem AIFMG zugelassener Geschäftspartner, der Vermögensverwaltungsgesellschaften, der Versicherungsvermittler, Rückversicherungsvermittler und Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit sowie der Zahlungsdienstleister;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Versicherungsvertriebsgesetz vom 5. Dezember 2017 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 53/2017 und 93/2017