946.224.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 25ausgegeben am 22. Februar 2018
Verordnung
vom 20. Februar 2018
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan
Aufgrund von Art. 2 und 14a des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 2017, LGBl. 2017 Nr. 203, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 7. Mai 2015 (2015/740/GASP) und 2. Februar 2018 (2018/168/GASP) sowie in Ausführung der Resolution 2206 (2015) vom 3. März 2015 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen1 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 25. August 2015 über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan, LGBl. 2015 Nr. 229, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhänge 1 und 2
Der bisherige Anhang wird durch nachfolgende Anhänge 1 und 2 ersetzt:
Anhang 1
(Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 7a)
Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten (UNO-Liste)
Anmerkung
Dieser Anhang entspricht der Liste der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder der vom zuständigen Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bezeichneten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen.2
Anhang 2
(Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und Art. 7a)
Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten (EU-Liste)
A. Natürliche Personen
 
Name
Angaben zur Identität
Begründung
1.
Paul Malong
Geburtsdatum: 2. Januar 1962; 12. April 1960; 4. Dezember 1960; 30. Januar 1960
Geburtsort: Malualkon, Sudan; Malualkon, Südsudan; Warawar, Sudan; Warawar, Südsudan
Paul Malong war bis Mai 2017 Generalstabschef der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA - Sudan People's Liberation Army). Auch wenn er seines Postens enthoben wurde, spielt er nach wie vor eine höchst einflussreiche Rolle, da er Kontrolle über mehrere Milizen ausübt, auf Loyalitäten innerhalb der SPLA zählen kann und über ein breites Netz von Günstlingen verfügt. Sein Einfluss wird auch dadurch belegt, dass im Oktober 2017 höhere Offiziere (einschliesslich Oberstleutnant Chan Garang) versuchten, Malong mit Gewalt aus dem Hausarrest zu befreien; im Januar 2018 bezichtigte Präsident Kiir Malong der Mobilmachung für einen Krieg. Malong befehligte auch Truppen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben, darunter den Angriff auf und die Tötung von Zivilpersonen und weitreichende Zerstörungen von Dörfern.
2.
Michael Makuei Leuth
Geburtsdatum: 1947;
Geburtsort: Bor, Südsudan; Bor, Sudan
Michael Makuei Leuth übt seit 2013 das Amt des Ministers für Information und Rundfunkwesen aus und war offizieller Sprecher der Delegation der Regierung bei den Friedensgesprächen bei der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung (IGAD - Intergovernmental Authority on Development). Makuei hat den politischen Prozess in Südsudan behindert, indem er insbesondere die Umsetzung des Abkommens über die Beilegung des Konflikts in Südsudan (ARCSS - Agreement on the Resolution of the Conflict in South Sudan) vom August 2015 durch aufstachelnde öffentliche Erklärungen behinderte und die Arbeit des Gemeinsamen Überwachungs- und Evaluierungsausschusses des ARCSS und die Einsetzung der Übergangsjustizeinrichtungen im Rahmen des ARCSS störte. Er behinderte ferner die Einsätze der Regionalen Schutztruppe (RPF) der VN. Makuei ist ferner verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschliesslich Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäusserung.
3.
Malek Reuben Riak
Rang: Generalleutnant
Geburtsdatum: 1. Januar 1960;
Geburtsort: Yei, Südsudan
Malek Reuben Riak dient seit Mai 2017 als Stellvertretender Stabschef der Verteidigungskräfte und Generalinspekteur der Regierungsarmee. Zuvor diente er als Stellvertretender Stabschef der SPLA für Ausbildung (März 2016 bis Mai 2017) und Stellvertretender Chef der SPLA (Januar 2013 bis März 2016). Als Stellvertretender Stabschef der Verteidigungskräfte hatte er eine Schlüsselrolle bei der Beschaffung von Waffen für die Armee inne.
Malek Reuben Riak wurde von der Sachverständigengruppe der VN als ein für die Planung und Überwachung der Durchführung der Offensive der Regierung im Bundesstaat Unity im April 2015 verantwortlicher hoher Beamter ermittelt. Es wurden schwere Verstösse gegen die Menschenrechte begangen, darunter die systematische Zerstörung von Dörfern und Infrastruktur, die Vertreibung der lokalen Bevölkerung, die wahllose Tötung und Folterung von Zivilpersonen, der verbreitete Einsatz sexueller Gewalt, auch gegen ältere Menschen und Kinder, sowie die Entführung von Kindern und ihre Rekrutierung als Soldaten. Diese Offensive hat im Zusammenhang mit den laufenden Friedensgesprächen zwischen Regierung und Opposition den politischen Prozess durch Gewalttaten gestört.
B. Unternehmen und Organisationen
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Regierungschef-Stellvertreter

1   Der Text dieser Resolution ist unter www.un.org/en/sc/documents/resolutions in englischer Sprache abrufbar.

2   Die Liste ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: https://www.un.org/sc/suborg/en/sanctions/2206/materials