946.223.8
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 63ausgegeben am 28. März 2018
Verordnung
vom 26. März 2018
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 31. Mai 2013 (2013/255/GASP) und 19. März 2018 (GASP) 2018/421 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 12. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien, LGBl. 2012 Nr. 159, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 8 Bst. A Ziff. 272 bis 275
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
272.
Yusuf Ajeeb (alias Yousef; Ajib)
Brigadegeneral, Doktor, Sicherheitschef des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC)
Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC) Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus
Bekleidet den Rang eines Brigadegenerals, eines hochrangigen Offiziers in den syrischen Streitkräften; nach Mai 2011 im Amt. Seit 2012 ist er Sicherheitschef des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), das im Bereich der Verbreitung chemischer Waffen tätig ist. Aufgrund seiner leitenden Position als Sicherheitschef des SSRC steht er auch in Verbindung mit der benannten Organisation SSRC.
273.
Maher Sulaiman (alias Mahir; Suleiman)
Doktor, Direktor der Hochschule für angewandte Wissenschaften und Technologie
Anschrift: Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST), P.O. Box 31983, Damaskus
Direktor der Hochschule für angewandte Wissenschaften und Technologie (Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST)), die als Teil des syrischen Sektors für die Verbreitung chemischer Waffen Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen erbringt. Aufgrund seiner leitenden Position an der HIAST, die dem Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) angeschlossen und Tochtergesellschaft davon ist, steht er auch in Verbindung mit der HIAST und dem SSRC, die beide benannte Organisationen sind.
274.
Salam Tohme (alias Salim; Taame, Ta'mah, Toumah)
Doktor, Stellvertretender Direktor, Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC)
Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC) Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus
Stellvertretender Direktor des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), das für die Entwicklung und Herstellung nichtkonventioneller Waffen, einschliesslich chemischer Waffen, sowie von Raketen als deren Trägermittel verantwortlich ist. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er mit der benannten Organisation SSRC in Verbindung.
275.
Zuhair Fadhlun (alias Zoher; Fadloun,
Fadhloun)
Leiter des Instituts 3000 (alias Institut 5000), Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC)
Anschrift: Scientific Studies and Research Centre (SSRC) Barzeh Street, P.O. Box 4470, Damaskus
Direktor der Abteilung des Zentrums für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC), das als Institut 3000 (alias Institut 5000) bekannt ist. Als solcher ist er für Projekte für chemische Waffen, einschliesslich der Herstellung chemischer Stoffe und Munition, verantwortlich. Aufgrund seiner leitenden Position im SSRC steht er mit der benannten Organisation SSRC in Verbindung.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef