741.52
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018 Nr. 108 ausgegeben am 8. Juni 2018
Verordnung
vom 5. Juni 2018
betreffend die Abänderung der Verordnung über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr
Aufgrund von Art. 23 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vom 30. Juni 1978, LGBl. 1978 Nr. 18, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 21. April 1981 über Ausweise und Bewilligungen sowie Kontrollschilder und Kennzeichen im Strassenverkehr, LGBl. 1981 Nr. 64, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 12
Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge sowie ihre Anhänger
Kontrollschilder für Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge haben einen gelben Grund und eine schwarze Schrift, Kontrollschilder für ihre Anhänger einen schwarzen Grund und eine weisse Schrift. Sie haben eine Länge von 18 cm und eine Höhe von 14 cm. Auf dem Kontrollschild sind oben das Landeszeichen FL und darunter die Zahlen aufgetragen.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef