946.223.8
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018 Nr. 127 ausgegeben am 15. Juni 2018
Verordnung
vom 12. Juni 2018
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 31. Mai 2013 (2013/255/GASP) und 28. Mai 2018 (GASP) 2018/778 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 12. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien, LGBl. 2012 Nr. 159, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3a
Bewilligungspflicht betreffend bestimmte Güter
1) Der Bewilligungspflicht unterliegen:
a) der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Gütern nach Anhang 1a nach Syrien oder zur Verwendung in Syrien;
b) die Erbringung von Dienstleistungen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistungen, Vermittlungsdiensten und technischer Beratung, die Gewährung von Finanzmitteln sowie die Bereitstellung und Vermittlung von Versicherungen und Rückversicherungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Lieferung, der Ausfuhr, der Durchfuhr, der Herstellung oder der Verwendung von Gütern nach Anhang 1a.
2) Keine Bewilligung nach Abs. 1 ist erforderlich für Tätigkeiten betreffend Güter, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind; für Isopropanol ist in jedem Fall eine Bewilligung erforderlich.
3) Bewilligungen nach Abs. 1 werden nicht erteilt, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass die Güter für die Entwicklung, die Herstellung, die Verwendung, die Weitergabe oder den Einsatz von ABC-Waffen bestimmt sind.
4) Die Regierung oder im Rahmen seiner Zuständigkeit das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erteilt Bewilligungen nach Abs. 1. Entsprechende Gesuche sind bei der Stabsstelle FIU einzureichen.
Anhang 1a
Er wird nachfolgender Anhang 1a neu eingefügt:
Anhang 1a
(Art. 3a Abs. 1)
Bewilligungspflicht betreffend bestimmte Güter
1. Werkstoffe, Materialien und Chemikalien
Nummer der EU
Beschreibung
Referenznummer in Anhang 2 GKV
I.C.A.001
Chemikalien in einer Konzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent:
Ethylendichlorid (CAS 107-06-2)
 
I.C.A.002
Chemikalien in einer Konzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent:
Nitromethan (CAS. 75-52-5)
Pikrinsäure (CAS 88-89-1)
 
I.C.A.003
Chemikalien in einer Konzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent:
Aluminiumchlorid (CAS 7446-70-0)
Arsen (CAS 7440-38-2)
Arsentrioxid (CAS 1327-53-3)
Bis(2-chloroethyl)ethylaminhydrochlorid (CAS 3590-07-6)
Bis(2-chloroethyl)methylaminhydrochlorid (CAS 55-86-7)
Tris(2-chloroethyl)aminhydrochlorid (CAS 817-09-4)
 
IX.A1.001
Chemikalien in einer Konzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent:
Tributylphosphit (CAS 102-85-2)
Methylisocyanat (CAS 624-83-9)
Chinaldinblau (CAS 91-63-4)
1-Brom-2-chlorethan (CAS-Nr. 107-04-0)
 
IX.A1.002
Chemikalien in einer Konzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent:
Benzil (CAS 134-81-6)
Diethylamin (CAS 109-89-7)
Diethylether (CAS 60-29-7)
Dimethylether (CAS 115-10-6)
2-Dimethylaminoethanol (CAS 108-01-0)
 
IX.A1.003
Chemikalien in einer Konzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent:
2-Methoxyethanol (CAS 109-86-4)
Pseudocholinesterase (PCHE)
2,2’-Iminodi(ethylamin) (CAS 111-40-0)
Dichlormethan (CAS 75-09-3)
N,N-Dimethylanilin (CAS 121-69-7)
Bromethan (CAS 74-96-4)
Chlorethan (CAS 75-00-3)
Ethylamin (CAS 75-04-7)
Methenamin (CAS 100-97-0)
2-Brompropan (CAS 75-26-3)
Diisopropylether (CAS 108-20-3)
Methylamin (CAS 74-89-5)
Brommethan (CAS 74-83-9)
Isopropylamin (CAS 75-31-0)
Obidoximchlorid (CAS 114-90-9)
Kaliumbromid (CAS 7758-02-3)
Pyridin (CAS 110-86-1)
Pyridostigminbromid (CAS 101-26-8)
Natriumbromid (CAS 7647-15-6)
Natrium (CAS 7440-23-5)
Tributylamin (CAS 102-82-9)
Triethylamin (CAS 121-44-8)
Trimethylamin (CAS 75-50-3)
 
IX.A1.004
Isolierte, chemisch einheitliche Verbindungen in einer Konzentration von mindestens 90 Gewichtsprozent, sofern nicht anders angegeben:
Aceton (CAS 67-64-1) (KN-Code 2914 11 00)
Acetylen (CAS 74-86-2) (KN-Code 2901 29 00)
Ammoniak (CAS 7664-41-7) (KN-Code 2814 10 00)
Antimon (CAS 7440-36-0) (Rubrik 8110)
Benzaldehyd (CAS 100-52-7) (KN-Code 2912 21 00)
Benzoin (CAS 119-53-9) (KN-Code 2914 40 90)
1-Butanol (CAS 71-36-3) (KN-Code 2905 13 00)
2-Butanol (CAS 78-92-2) (KN-Code 2905 14 90)
Isobutanol (CAS 78-83-1) (KN-Code 2905 14 90)
tert-Butylalkohol (2-Methyl-2-propanol) (CAS 75-65-0) (KN-Code 2905 14 10)
Calciumkarbid (CAS 75-20-7) (KN-Code 2849 10 00)
Kohlenmonoxid (CAS 630-08-0) (KN-Code 2811 29 90)
Chlor (CAS 7782-50-5) (KN-Code 2801 10 00)
Cyclohexanol (CAS 108-93-0) (KN-Code 2906 12 00)
Dicyclohexylamin (CAS 101-83-7) (KN-Code 2921 30 99)
Ethanol (CAS 64-17-5) (KN-Code 2207 10 00)
Ethylen (CAS 74-85-1) (KN-Code 2901 21 00)
Ethylenoxid (CAS 75-21-8) (KN-Code 2910 10 00)
Fluor-Apatit (CAS 1306-05-4) (KN-Code 2835 39 00)
Chlorwasserstoff (CAS 7647-01-0) (KN-Code 2806 10 00)
Hydrogensulfid (CAS 7783-06-4) (KN-Code 2811 19 80)
Isopropanol in einer Konzentration von mindestens 95 Gewichtsprozent (CAS 67-63-0) (KN-Code 2905 12 00)
Mandelsäure (CAS 90-64-2) (KN-Code 2918 19 98)
Methanol (CAS 67-56-1) (KN-Code 2905 11 00)
Chlormethan (Methylchlorid) (CAS 74-87-3) (KN-Code 2903 11 00)
Iodmethan (Methyliodid) (CAS 74-88-4) (KN-Code 2903 39 90)
Methanthiol (Methylmercaptan) (CAS 74-93-1) (KN-Code 2930 90 99)
Monoethylenglykol (CAS 107-21-1) (KN-Code 2905 31 00)
Oxalylchlorid (CAS 79-37-8) (KN-Code 2917 19 90)
Kaliumsulfid (CAS 1312-73-8) (KN-Code 2830 90 85)
Kaliumthiocyanat (CAS 333-20-0) (KN-Code 2842 90 80)
Natriumhypochlorid (CAS 7681-52-9) (KN Code 2828 90 00)
Schwefel (CAS 7704-34-9) (KN-Code 2802 00 00)
Schwefeldioxid (CAS 7446-09-5) (KN-Code 2811 29 05)
Schwefeltrioxid (CAS 7446-11-9) (KN-Code 2811 29 10)
Thiophosphorylchlorid (CAS 3982-91-0) (KN-Code 2853 00 90)
Triisobutylphosphit (CAS 1606-96-8) (KN-Code 2920 90 85)
Weisser/gelber Phosphor (CAS 12185-10-3, 7723-14-0) (KN-Code 2804 70 00)
 
2. Werkstoffbearbeitung
Nummer der EU
Beschreibung
Referenznummer in Anhang 2 GKV
IX.A2.001
Am Boden angebrachte Abzüge (begehbar) mit einer Nennbreite von mindestens 2,5 m
 
IX.A2.002
Luftreinigende und luftzuführende Atemschutzgeräte (Vollmasken), sofern nicht in Nummer 1A004 oder Unternummer 2B352f1 erfasst
1A004a
IX.A2.003
Biologische Sicherheitswerkbänke der Klasse II oder Isolatoren mit ähnlichen Leistungsmerkmalen
2B352f2
IX.A2.004
Reihenzentrifugen mit einer Rotorkapazität von mindestens 4 l, geeignet zur Handhabung biologischer Stoffe
 
IX.A2.005
Fermenter, geeignet zur Kultivierung von pathogenen Mikroorganismen oder Viren oder für die Erzeugung von Toxinen, ohne Aerosolfreisetzung, mit einer Kapazität von mindestens 5 l, jedoch weniger als 20 l
Technische Anmerkung:
Fermenter schliessen Bioreaktoren, Chemostate und kontinuierliche Fermentationssysteme ein.
2B352b
IX.A2.007
Konventionell oder turbulent durchströmte Reinräume und selbständige Gebläse-HEPA- oder -ULPA-Filter-Einheiten, geeignet für Sicherheitsanlagen der Niveaus P3 oder P4 (BSL 3, BSL 4, L3, L4)
2B352a
IX.A2.008
Chemische Herstellungseinrichtungen, Apparate und Bestandteile, sofern nicht in Anhang 2 GKV unter Nummer 2B350 oder A2.009 erfasst:
a) Reaktionsbehälter oder Reaktoren, mit oder ohne Rührer, mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen grösser als 0,1 m3 (100 l) und kleiner als 20 m3 (20 000 l), bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
1. Rostfreier Stahl mit einem Chromgehalt von 10,5 Gewichtsprozent oder mehr und einem Kohlenstoffgehalt von 1,2 Gewichtsprozent oder weniger;
b) Rührer für die Verwendung in den von Unternummer 2B350.a. erfassten Reaktionskesseln oder Reaktoren, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
1. Rostfreier Stahl mit einem Chromgehalt von 10,5 Gewichtsprozent oder mehr und einem Kohlenstoffgehalt von 1,2 Gewichtsprozent oder weniger;
c) Lagertanks, Container oder Vorlagen mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen grösser als 0,1 m3 (100 l), bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
1. Rostfreier Stahl mit einem Chromgehalt von 10,5 Gewichtsprozent oder mehr und einem Kohlenstoffgehalt von 1,2 Gewichtsprozent oder weniger;
d) Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche grösser als 0,05 m2 und kleiner als 30 m2 sowie für solche Wärmetauscher oder Kondensatoren konstruierte Rohre, Platten, Coils oder Blöcke, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
1. Rostfreier Stahl mit einem Chromgehalt von 10,5 Gewichtsprozent oder mehr und einem Kohlenstoffgehalt von 1,2 Gewichtsprozent oder weniger;
Technische Anmerkung:
Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus des Wärmetauschers.
e) Destillations- oder Absorptionskolonnen mit einem inneren Durchmesser grösser als 0,1 m, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
1. Rostfreier Stahl mit einem Chromgehalt von 10,5 Gewichtsprozent oder mehr und einem Kohlenstoffgehalt von 1,2 Gewichtsprozent oder weniger;
f) Ventile mit einer Nennweite grösser als 10 mm sowie für solche Ventile konstruierte Ventilgehäuse, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
1. Rostfreier Stahl mit einem Chromgehalt von 10,5 Gewichtsprozent oder mehr und einem Kohlenstoffgehalt von 1,2 Gewichtsprozent oder weniger;
Technische Anmerkungen:
1. Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus des Ventils.
2. Bei unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser ist die Nennweite als der kleinere der beiden Durchmesser definiert.
g) Pumpen mit Mehrfachdichtung und dichtungslose Pumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung grösser als 0,6 m3/h, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
1. Rostfreier Stahl mit einem Chromgehalt von 10,5 Gewichtsprozent oder mehr und einem Kohlenstoffgehalt von 1,2 Gewichtsprozent oder weniger;
h) Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung grösser als 1 m3/h (unter Standard-Bedingungen von 273 K [0 °C] und 101,3 kPa) sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren und Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien bestehen:
1. Legierungen mit mehr als 25 Gewichtsprozent Nickel und 20 Gewichtsprozent Chrom,
2. Keramik,
3. Ferrosiliziumguss,
4. Fluorpolymere (polymere oder elastomere Materialien mit mehr als 35 Gewichtsprozent Fluor),
5. Glas oder Email,
6. Grafit oder Carbon-Grafit,
7. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gewichtsprozent Nickel,
8. Rostfreier Stahl mit einem Nickelgehalt von 20 Gewichtsprozent und einem Chromgehalt von 19 Gewichtsprozent oder mehr,
9. Tantal oder Tantal-Legierungen,
10. Titan oder Titan-‚ Legierungen›,
11. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen,
12. Niob (Columbium) oder Niob-Legierungen;
Technische Anmerkungen:
1. Die für Membranen oder Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus der Pumpe.
2. Carbon-Grafit besteht aus amorphem Kohlenstoff und Grafit, wobei der Grafitgehalt 8 Gewichtsprozent oder mehr beträgt.
3. Ferrosiliziumguss ist eine Silizium-Eisen-Legierung mit einem Siliziumgehalt von mehr als 8 Gewichtsprozent.
Für das in den obigen Unternummern aufgeführte Material sind unter dem Begriff Legierung, wenn dieser nicht in Verbindung mit einer bestimmten Elementkonzentration verwendet wird, diejenigen Legierungen zu verstehen, bei denen das identifizierte Metall einen höheren Gewichtsanteil aufweist als jedes andere Element.
2B350a-e
2B350g
2B350i
IX.A2.009
Chemische Herstellungseinrichtungen, Apparate und Bestandteile, sofern nicht in Anhang 2 GKV unter Nummer 2B350 oder A2.008 erfasst:
Reaktionsbehälter oder Reaktoren, mit oder ohne Rührer, mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen grösser als 0,1 m3 (100 l) und kleiner als 20 m3 (20 000 l), bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
Rostfreier Stahl mit einem Nickelgehalt von 20 Gewichtsprozent und einem Chromgehalt von 19 Gewichtsprozent oder mehr
Rührer für die Verwendung in den oben genanntenReaktionskesseln oder Reaktoren, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
Rostfreier Stahl mit einem Nickelgehalt von 20 Gewichtsprozent und einem Chromgehalt von 19 Gewichtsprozent oder mehr;
Lagertanks, Container oder Vorlagen mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen grösser als 0,1 m3 (100 l), bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
Rostfreier Stahl mit einem Nickelgehalt von 20 Gewichtsprozent und einem Chromgehalt von 19 Gewichtsprozent oder mehr;
Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche grösser als 0,05 m2 und kleiner als 30 m2 sowie für solche Wärmetauscher oder Kondensatoren konstruierte Rohre, Platten, Coils oder Blöcke, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
Rostfreier Stahl mit einem Nickelgehalt von 20 Gewichtsprozent und einem Chromgehalt von 19 Gewichtsprozent oder mehr;
Technische Anmerkung:
Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus des Wärmetauschers.
Destillations- oder Absorptionskolonnen mit einem inneren Durchmesser grösser als 0,1 m sowie Flüssigkeitsverteiler, Dampfverteiler oder Flüssigkeitssammler, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
Rostfreier Stahl mit einem Nickelgehalt von 20 Gewichtsprozent und einem Chromgehalt von 19 Gewichtsprozent oder mehr;
Ventile mit einem Nenndurchmesser von mindestens 10 mm sowie für solche Ventile konstruierte Ventilgehäuse, Kugeln oder Kegel, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgendem Material bestehen:
Rostfreier Stahl mit einem Nickelgehalt von 20 Gewichtsprozent und einem Chromgehalt von 19 Gewichtsprozent oder mehr;
Technische Anmerkung:
Bei unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser ist die Nennweite als der kleinere der beiden Durchmesser definiert.
Pumpen mit Mehrfachdichtung und dichtungslose Pumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung grösser als 0,6 m3/h (unter Standard-Bedingungen von 273 K (0° C) und 101,3 kPa) sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus folgenden Material bestehen:
Keramik,
Ferrosiliziumguss (Silizium-Eisen-Legierungen mit einem Siliziumgehalt von mehr als 8 Gewichtsprozent),
Rostfreier Stahl mit einem Nickelgehalt von 20 Gewichtsprozent und einem Chromgehalt von 19 Gewichtsprozent oder mehr;


Technische Anmerkungen:
1. Die für Membranen oder Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus der Pumpe.
2. Für das in den obigen Unternummern aufgeführte Material sind unter dem Begriff Legierung, wenn dieser nicht in Verbindung mit einer bestimmten Elementkonzentration verwendet wird, diejenigen Legierungen zu verstehen, bei denen das identifizierte Metall einen höheren Gewichtsanteil aufweist als jedes andere Element.
 
IX.A2.010
Ausrüstungen
Laborausrüstungen, einschliesslich Teilen und Zubehör, für die (zerstörungsfreie oder nicht zerstörungsfreie) Analyse oder den Nachweis von Chemikalien, mit Ausnahme von Ausrüstung, einschliesslich Teilen und Zubehör, die ausschliesslich zum medizinischen Gebrauch bestimmt ist.
 
3. Technologie
Nummer der EU
Beschreibung
Referenznummer in Anhang 2 GKV
IX.B.001
Technologie, einschliesslich Software, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in den Teilen 1 und 2 aufgeführten Artikel unverzichtbar ist
 
Anhang 8 Bst. A Ziff. 7 bis 9, 13, 19, 21, 23, 26, 27, 36, 37, 39, 50, 53, 79, 80, 109, 114, 116, 132, 147, 153, 157, 160, 169, 171, 175, 176, 189, 218, 222, 263, 265, 266 und 273
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
7.
Amjad Abbas (alias Al-Abbas)
 
Leiter der politischen Sicherheit in Banyas; Beteiligung am gewaltsamen Vorgehen gegen Demonstranten in Baida
8.
Rami Makhlouf
Geboren: 10. Juli 1969;
Geburtsort: Damaskus;
Reisepass Nr. 000098044,
Ausstellungsnummer 002-03-0015187
Führender, in Syrien tätiger Geschäftsmann mit Beteiligungen in den Branchen Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Verkehr und Immobilien; ist beteiligt an und/oder hat höhere Führungspositionen inne bei Syriatel, dem führenden Mobilfunkbetreiber in Syrien, dem Investmentfonds Al Mashreq, Bena Properties und Cham Holding.
Durch seine Geschäftsinteressen finanziert und unterstützt er das syrische Regime.
Er ist ein einflussreiches Mitglied der Makhlouf-Familie und eng mit der Assad-Familie verbunden; Cousin von Präsident Bashar Al-Assad.
9.
Abd Al-Fatah Qudsiyah
Geboren: 1953;
Geburtsort: Hama;
Diplomatenpass Nr. D0005788
Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt.
Stellvertretender Direktor des Nationalen Sicherheitsbüros der Baath-Partei. Ehemaliger Leiter des Direktorats Militärischer Nachrichtendienst Syriens. Beteiligt an gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.
13.
Munzir (alias Mundhir, Monzer) Jamil Al-Assad
Geburtsdatum: 1. März 1961;
Geburtsort: Kerdaha, Provinz Latakia;
Reisepässe Nr. 86449 und Nr. 842781
Als Mitglied der Shabiha-Miliz am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung beteiligt
19.
Iyad (alias Eyad) Makhlouf
Geburtsdatum: 21. Januar 1973;
Geburtsort: Damaskus;
Reisepass Nr.
N001820740
Mitglied der Makhlouf-Familie; Sohn von Mohammed Makhlouf, Bruder von Hafez und Rami sowie Bruder von Ihab Makhlouf; Cousin von Präsident Bashar Al-Assad.
Mitglied der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, nach Mai 2011 im Amt.
Offizier im Direktorat Allgemeine Nachrichtengewinnung (GID), beteiligt an gewaltsamem Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.
21.
Aufgehoben
  
23.
Zoulhima (alias Zu al-Himma) Chaliche (alias Shalish, Shaleesh) (alias Dhu al-Himma Shalish)
Geboren: 1951 oder 1946 oder 1956;
Geburtsort: Kerdaha
Offizier der syrischen Sicherheits- und Nachrichtendienste, nach Mai 2011 im Amt. Ehemaliger Leiter der Schutzeinheit des Präsidenten.
Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt.
Beteiligung an gewaltsamem Vorgehen gegen Demonstranten.
Mitglied der Assad-Familie: Cousin von Präsident Bashar Al-Assad.
26.
Generalmajor Qasem Soleimani (alias Qasim Soleimany; Qasim Soleimani; Qasem Sulaimani; Qasim Sulaimani; Qasim Sulaymani; Qasem Sulaymani; Kasim
Soleimani; Kasim Sulaimani; Kasim Sulaymani; Haj Qasem; Haji Qassem; Sarder Soleimani)
Geburtsdatum: 11. März 1957;
Geburtsort: Qom, Iran (Islamische Republik);
Reisepass Nr. 008827, ausgestellt im Iran.
Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde - Qods-Einheit des IRGC, beteiligt an der Bereitstellung von Ausrüstungen und Unterstützung für das syrische Regime für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten in Syrien
27.
Hossein Taeb (alias Taeb, Hassan; alias Taeb, Hosein; alias Taeb, Hossein; alias Taeb, Hussayn; alias Hojjatoleslam Hossein Ta'eb)
Geboren: 1963;
Geburtsort: Teheran, Iran
Stellvertretender Befehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde im Bereich Nachrichtendienste, beteiligt an der Bereitstellung von Ausrüstungen und Unterstützung für das syrische Regime für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten in Syrien
36.
Nizar al-Asaad (alias Nizar Asaad)
Cousin von Bashar Al-Assad; früherer Leiter des Unternehmens ‚Nizar Oilfield Supplies‘
Sehr enger Vertrauter einflussreicher Regierungsbeamter.
Finanzierung der Shabiha-Miliz in der Region Latakia.
37.
Generalmajor Rafiq (alias Rafeeq) Shahadah (alias Shahada, Shahade, Shahadeh, Chahada, Chahade, Chahadeh, Chahada)
Geburtsdatum: 1956;
Geburtsort: Jablah, Provinz Latakia
Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Ehemaliger Leiter der Abteilung 293 (Innere Angelegenheiten) des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Damaskus. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Damaskus. Berater des Präsidenten Bashar Al-Assad für strategische Fragen und militärnachrichtendienstliche Angelegenheiten.
39.
Aufgehoben
  
50.
Tarif Akhras (alias Al)
Geburtsdatum: 2. Juni 1951;
Geburtsort: Homs, Syrien;
Syrischer Reisepass Nr. 0000092405
Bekannter Geschäftsmann, Nutzniesser und Unterstützer des Regimes. Gründer der Akhras Group (Rohstoffe, Handel, Verarbeitung und Logistik) und ehemaliger Vorsitzender der Handelskammer in Homs. Enge Geschäftsbeziehungen zur Familie von Präsident Al-Assad. Mitglied des Vorstands des syrischen Handelskammerverbands. Stellte Industrie-und Wohnanlagen für improvisierte Internierungslager sowie logistische Unterstützung für das Regime (Busse und Transportfahrzeuge für Panzer) bereit.
53.
Adib Mayaleh (alias André Mayard)
Geboren: 15. Mai 1955;
Geburtsort: Bassir
Ehemaliger Gouverneur und Vorsitzender des Verwaltungsrates der Zentralbank Syriens.
Adib Mayaleh kontrollierte den syrischen Bankensektor und organisierte die Versorgung Syriens mit Geld durch Ausgabe und Einziehen von Banknoten sowie durch Kontrolle des Wechselkurses der syrischen Lira. Durch seine Funktion in der syrischen Zentralbank unterstützte Adib Mayaleh das syrische Regime wirtschaftlich und finanziell.
Ehemaliger Minister für Wirtschaft und Aussenhandel, nach Mai 2011 im Amt.
79.
Generalmajor Talal Makhluf (alias Makhlouf)
 
Ehemaliger Befehlshaber der 105. Brigade der Republikanischen Garde. Derzeit Oberbefehlshaber der Republikanischen Garde. Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Als Offizier am gewaltsamen Vorgehen in Damaskus beteiligt.
80.
Generalmajor Nazih (alias Nazeeh) Hassun (alias Hassoun)
 
Offizier der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Leiter der Direktion für politische Sicherheit der syrischen Sicherheitsdienste, nach Mai 2011 im Amt. Verantwortlich für gewaltsame Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.
109.
Imad Mohammad (alias Mohamed, Muhammad, Mohammed) Deeb Khamis (alias Imad
Mohammad Dib Khamees)
Geburtsdatum: 1. August 1961;
Geburtsort: in der Nähe von Damaskus
Ministerpräsident und ehemaliger Minister für Elektrizität. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.
114.
Emad Abdul-Ghani Sabouni (alias Imad Abdul Ghani Al Sabuni)
Geboren: 1964;
Geburtsort: Damaskus
Ehemaliger Minister für Telekommunikation und Technologie, bis mindestens April 2014 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung. Im Juli 2016 zum Leiter der Behörde für Planung und internationale Zusammenarbeit (Regierungsbehörde) ernannt.
116.
Tayseer Qala Awwad
Geboren: 1943;
Geburtsort: Damaskus
Ehemaliger Justizminister. Steht in Verbindung mit dem syrischen Regime und dessen gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung. Ehemaliger Leiter des Militärgerichts. Mitglied des Hohen Justizrats.
132.
Brigadegeneral Abdul- Salam Fajr Mahmoud
 
Direktor der Abteilung ‚Bab Tuma (Damaskus)‘ des Nachrichtendienstes der Luftwaffe. Verantwortlich für die Folterung inhaftierter Regimegegner.
147.
General Amer al-Achi (alias Amer Ibrahim al-Achi; alias Amis al Ashi; alias Ammar Aachi; alias Amer Ashi)
 
Leiter der Informationsabteilung des Nachrichtendienstes der Luftwaffe (2012-2016). Ist aufgrund seiner Funktion beim Nachrichtendienst der Luftwaffe an der Repression gegen die syrische Opposition beteiligt.
153.
Waleed (alias Walid) Al Mo'allem (alias Al Moallem, Muallem)
 
Vize-Ministerpräsident, Minister für Auswärtige und Expatriiertenangelegenheiten. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.
157.
Eng. Bassam Hanna
Geburtsdatum: 1954;
Geburtsort: Aleppo (Syrien)
Ehemaliger Minister für Wasserressourcen, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.
160.
Dr. Hazwan Al Wez (alias Al Wazz)
 
Minister für Bildung. Als Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.
169.
Dr. Adnan Abdo (alias Abdou) Al Sikhny (alias
Al-Sikhni,

Al-Sekhny,

Al-Sekhni)
Geburtsdatum: 1961;
Geburtsort: Aleppo (Syrien)
Ehemaliger Minister für Industrie. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.
171.
Dr Abdul-Salam Al Nayef
 
Ehemaliger Gesundheitsminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.
175.
Najm-eddin (alias Nejm-eddin, Nejm-eddeen, Najm-eddeen, Nejm-addin, Nejm-addeen, Najm-addeen, Najm-addin) Khreit (alias Khrait)
 
Ehemaliger Staatsminister. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.
176.
Abdullah (alias Abdallah) Khaleel (alias Khalil) Hussein (alias Hussain)
 
Ehemaliger Staatsminister, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.
189.
Dr Malek Ali (alias Malik Ali)
Geburtsdatum: 1956;
Geburtsort: Tartous (Syrien)
Ehemaliger Minister für Hochschulbildung, nach Mai 2011 im Amt. Als ehemaliger Minister der Regierung ist er mitverantwortlich für das gewaltsame Vorgehen des Regimes gegen die Zivilbevölkerung.
218.
Generalmajor Muhamad (alias Mohamed, Muhammad) Mahalla (alias Mahla, Mualla, Maalla, Muhalla)
Geboren: 1960;
Geburtsort: Jableh
Mitglied der syrischen Streitkräfte im Range eines Generalmajors, nach Mai 2011 im Amt. Leiter der Abteilung 293 (Innere Angelegenheiten) des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) seit April 2015. Verantwortlich für die Repression und das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Damaskus/im Umland von Damaskus. Ehemaliger stellvertretender Leiter der politischen Sicherheit (2012), Offizier der syrischen republikanischen Garde und stellvertretender Direktor der Direktion für politische Sicherheit. Leiter der Militärpolizei, Mitglied des nationalen Sicherheitsbüros.
222.
Tahir Hamid Khalil (alias Tahir Hamid Khali; Khalil Tahir Hamid)
Rang: Generalmajor
Bekleidet den Rang eines Generalmajors, Leiter der Direktion Artillerie und Raketen der syrischen Streitkräfte, nach Mai 2011 im Amt. Als hochrangiger Offizier der Direktion Artillerie und Raketen ist er für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich; so wurden von Brigaden unter seinem Kommando 2013 Raketen und chemische Waffen in dicht besiedelten Wohnbezirken in Ghouta stationiert.
263.
Mohammad Ziad Ghriwati (alias Mohammad Ziad Ghraywati)
 
Mohammad Ziad Ghriwati ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre. Er ist an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Mohammad Ziad Ghriwati war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden.
Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.
265.
Khaled Sawan
 
Dr. Khaled Sawan ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre, das an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt ist. Er war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden.
Er war mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.
266.
Raymond Rizq (alias Raymond Rizk)
 
Raymond Rizq ist Ingenieur beim syrischen Scientific Studies and Research Centre und an der Weiterverbreitung und am Einsatz von Chemiewaffen beteiligt. Er war am Bau von Fassbomben beteiligt, die gegen die Zivilbevölkerung in Syrien eingesetzt wurden.
Er ist mit dem syrischen Scientific Studies and Research Centre, einer gelisteten Organisation, verbunden.
273.
Maher Sulaiman (alias Mahir; Suleiman)
Geburtsort: Lattakia, Syrien
Arzt; Direktor des Higher Institute for Applied Sciences and Technology
Addresse: Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST), P.O. Box 31983, Damaskus
Direktor des Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST), das Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen als Teil des syrischen Chemiewaffen-Verbreitungssektors erbringt. Wegen seiner Leitungsfunktion bei dem HIAST, das dem syrischen Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (subsidiary of the Scientific Studies and Research Centre (SSRC) angeschlossen und Tochtergesellschaft davon ist, steht er mit dem HIAST und dem SSRC in Verbindung, die beide benannte Organisationen sind.
Anhang 8 Bst. B Ziff. 61
 
Name
Angaben zur Identität
Gründe
61.
Higher Institute for Applied Sciences and Technology (HIAST) (alias Institut Supérieur des Sciences Appliquées et de Technologie (ISSAT))
P.O. Box 31983, Barzeh
Dem bereits benannten syrischen Zentrum für wissenschaftliche Studien und Forschung (SSRC) angeschlossen und Tochtergesellschaft davon. Erbringt Ausbildungs- und Unterstützungsleistungen für das SSRC und ist daher verantwortlich für das gewaltsame Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef