172.018.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018Nr. 449ausgegeben am 19. Dezember 2018
Verordnung
vom 11. Dezember 2018
über die Abänderung der E-Government-Verordnung
Aufgrund von Art. 29 des Gesetzes vom 21. September 2011 über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Gesetz; E-GovG), LGBl. 2011 Nr. 575, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 20. Dezember 2011 über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Verordnung; E-GovV), LGBl. 2011 Nr. 600, wird wie folgt abgeändert:
Art. 8 Bst. b
Der Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Identitätsausweises (eIDA) für nicht im ZPR eingetragene ausländische Staatsangehörige ist unter Verwendung eines Online-Eingabeformulars einzureichen. Der Antrag hat zu enthalten:
b) die Einwilligung des Antragstellers zur Abfrage der erforderlichen personenbezogenen Daten und eIDA-Daten beim Herkunftsstaat; und
Art. 10 Sachüberschrift und Einleitungssatz
Abfrage von personenbezogenen Daten beim Herkunftsstaat
Für die Eintragung von ausländischen Staatsangehörigen im ZPR sind folgende personenbezogenen Daten beim Herkunftsstaat abzufragen:
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef