951.32
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2018 Nr. 466 ausgegeben am 21. Dezember 2018
Gesetz
vom 9. November 2018
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG), LGBL. 2013 Nr. 49, wird wie folgt abgeändert:
Art. 2 Abs. 2 Bst. c
2) Dieses Gesetz gilt nicht für:
c) Institute, die durch die Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) und der zu ihrer Umsetzung erlassenen Vorschriften reguliert sind, einschliesslich allfälliger zugelassener AIFM von Pensionsfonds und der für sie handelnden Personen nach Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2341 oder der bestellten Vermögensverwalter nach Art. 32 der Richtlinie (EU) 2016/2341;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2016/2341 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 54/2018 und 86/2018