vom 9. November 2018
Das Gesetz vom 27. November 2003 über den Staatsgerichtshof (StGHG), LGBl. 2004 Nr. 32, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14
Geschäftsordnung
Der Staatsgerichtshof beschliesst eine Geschäftsordnung. Diese hat Angelegenheiten der Organisation, des Verfahrens, der Geschäftsführung, der Geschäftseinteilung, der Vertretung durch Ersatzrichter und der Publikation von Entscheidungen des Gerichtshofes zum Gegenstand. Die Geschäftsordnung ist im Landesgesetzblatt kundzumachen.
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Verfassungsgesetz vom 9. November 2018 über die Abänderung der Verfassung vom 5. Oktober 1921 in Kraft.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
1
Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr.
51/2018 und
88/2018