312.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2019Nr. 309ausgegeben am 2. Dezember 2019
Gesetz
vom 3. Oktober 2019
über die Abänderung der Strafprozessordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Strafprozessordnung (StPO) vom 18. Oktober 1988, LGBl. 1988 Nr. 62, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
§ 108 Abs. 1 Ziff. 2
1) Zur Verweigerung der Aussage sind berechtigt:
2. Verteidiger, Rechtsanwälte, Rechtsagenten, Patentanwälte und Notare über das, was ihnen in dieser Eigenschaft bekannt geworden ist;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Notariatsgesetz vom 3. Oktober 2019 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 37/2019 und 98/2019