vom 8. November 2019
Das Finanzausgleichsgesetz (FinAG) vom 24. Oktober 2007, LGBl. 2007 Nr. 336, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 7 Abs. 4
4) Für die Deckung der Kosten des Naherholungsgebietes Steg-Malbun-Silum-Masescha-Gaflei erhält die Gemeinde Triesenberg einen Sonderzuschlag, der sich nach Abs. 3 mit einer theoretischen Einwohnerzahl von 1 500 multipliziert mit einem Zuschlag von 1.26 Franken pro Einwohner berechnet.
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2020 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
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Parlamentarische Initiative vom 3. Juni 2019 sowie Stellungnahme der Initianten vom 3. Oktober 2019; Bericht und Antrag der Regierung Nr.
76/2019