952.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 15ausgegeben am 29. Januar 2020
Gesetz
vom 4. Dezember 2019
über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Juni 2004 über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG), LGBl. 2004 Nr. 175, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 5 Abs. 1a
1a) Der FMA obliegt die Aufsicht über die Einhaltung der besonderen Pflichten nach Massgabe des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG).
Anhang 1 Abschnitt K Ziff. 2b
2b. Die Gebühr für die Erledigung der nachstehenden Tätigkeiten nach dem Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen beträgt für:
a) den Erlass einer Verfügung in einem Verfahren nach Art. 5b ISG: 1 000 Franken;
b) den Erlass einer Strafverfügung bei einer Übertretung nach Art. 11 Abs. 1a ISG: je nach Aufwand und Komplexität der zu erstellenden Verfügung 500 bis 5 000 Franken.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 4. Dezember 2019 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchsetzung internationaler Sanktionen in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 96/2019