0.784.601.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 66 ausgegeben am 21. Februar 2020
Kundmachung
vom 18. Februar 2020
der Abänderung des Betriebsübereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT
Aufgrund von Art. 3 Bst. c und Art. 10 des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, macht die Regierung im Anhang die Abänderung des Betriebsübereinkommens über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation INTELSAT, LGBl. 1986 Nr. 74, kund.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef
Anhang
Änderung von Art. 231
Angenommen anlässlich der 25. Versammlung der Vertragsstaaten am 17. November 2000
Inkrafttreten für das Fürstentum Liechtenstein: 12. Dezember 2004
Art. 23 (Inkrafttreten) des Betriebsübereinkommens wird wie folgt geändert:
In den Bst. a und b wird die Zahl "XX" gestrichen und durch die Zahl "XVIII" ersetzt;
in Bst. c wird der Wortlaut "bleibt solange in Kraft wie das Übereinkommen" gestrichen und durch den Wortlaut "endet, wenn das Übereinkommen ausser Kraft tritt oder wenn Änderungen des Übereinkommens in Kraft treten, mit denen Bezugnahmen auf das Betriebsübereinkommen gestrichen werden, je nachdem, was früher eintritt" ersetzt.

1   Übersetzung des englischen Originaltextes