170.70
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 188 ausgegeben am 11. Juni 2020
Gesetz
vom 5. Juni 2020
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 8. April 2020 über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-VJBG), LGBl. 2020 Nr. 136, wird wie folgt abgeändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. b und e
Aufgehoben
Überschrift vor Art. 2
II. Erstreckung von Fristen
Art. 4
Aufgehoben
Art. 5
Anhörungen, Verhandlungen und sonstige Amtshandlungen vor Gerichten und Verwaltungsbehörden
1) Anhörungen und mündliche Verhandlungen vor einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde sind unter Einhaltung der Empfehlungen der Regierung und des Amtes für Gesundheit betreffend Hygiene und sozialer Distanz durchzuführen.
2) Abs. 1 gilt sinngemäss auch für die Erteilung und Durchführung von Vollzugsaufträgen sowie für die Protokollierung mündlichen Anbringens, persönliche Termine und Einvernahmen, Akteneinsichten und sonstige Handlungen mit persönlichem Kontakt.
3) Das Gericht oder die Verwaltungsbehörde kann mit Einverständnis der Parteien mündliche Verhandlungen und Anhörungen ohne persönliche Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter unter Verwendung geeigneter technischer Kommunikationsmittel durchführen.
Art. 7 Abs. 2
Aufgehoben
Art. 9
Aufgehoben
Art. 10
Aufgehoben
Art. 12
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft und gilt bis zum 15. September 2020.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 16. Juni 2020 in Kraft.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 55/2020