946.221.4
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 245 ausgegeben am 19. August 2020
Verordnung
vom 18. August 2020
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen
Aufgrund von Art. 2 und 14a des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, in der Fassung des Gesetzes vom 9. Juni 2017, LGBl. 2017 Nr. 203, unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse des Rates der Europäischen Union vom 31. Juli 2015 (2015/1333/GASP), 27. März 2020 (GASP 2020/458) und 30. Juli 2020 (GASP) 2020/1137 sowie in Ausführung der Resolutionen 1970 (2011) vom 26. Februar 2011, 1973 (2011) vom 17. März 2011 und 2009 (2011) vom 16. September 2011 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen1 verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 1. März 2011 über Massnahmen gegenüber Libyen, LGBl. 2011 Nr. 81, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 3 Bst. A Ziff. 22
22.
GHWELL, Khalifa
alias AL GHWEIL, Khalifa
AL-GHAWAIL, Khalifa
GHAWIL, Khalifa Mohamed
Geburtsdatum: 1. Januar 1956 oder 1. Januar 1951
Geburtsort: Misurata, Libyen
Staatsangehörigkeit: libysch
Reisepass-Nr.: A005465 (Libyen), ausgestellt am 12. April 2015, lief am 11. April 2017 aus und J690P666 (Libyen), ausgestellt am 12. Juni 2016, läuft am 11. Juni 2024 aus.
Geschlecht: männlich
Anschrift: Qasr Ahmed Street, Misurata, Libyen
Khalifa Ghwell war der sogenannte ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses (‚GNC‘, auch bekannt als ‚Regierung der nationalen Rettung‘) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen.
Am 7. Juli 2015 bekundete Khalifa Ghwell der Standhaftigkeitsfront (Alsomood), einer neuen militärischen Streitmacht von 7 Brigaden, seine Unterstützung, um die Bildung einer Einheitsregierung in Tripolis zu verhindern, indem er gemeinsam mit dem ‚Präsidenten‘ des GNC, Nuri Abu Sahmain, an den Feierlichkeiten zur Gründung der Front teilnahm.
Als ‚Ministerpräsident‘ des GNC spielte Ghwell eine zentrale Rolle bei der Behinderung der Einsetzung der im Rahmen des libyschen politischen Abkommens vereinbarten GNA.
Am 15. Januar 2016 ordnete Ghwell in seiner Eigenschaft als ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des GNC in Tripolis an, dass alle Angehörigen des vom designierten Ministerpräsidenten der Regierung der nationalen Einheit eingesetzten neuen Sicherheitsteams, die sich nach Tripolis begeben, festzunehmen sind.
Am 31. August 2016 befahl er dem ‚Ministerpräsidenten‘ und dem ‚Verteidigungsminister‘ der ‚Regierung der nationalen Rettung‘, die Arbeit wieder aufzunehmen, nachdem das Repräsentantenhaus die GNA abgelehnt hatte.
Anhang 5 Ziff. 17
17.
GHWELL, Khalifa
alias AL GHWEIL, Khalifa
AL-GHAWAIL, Khalifa
GHAWIL, Khalifa Mohamed
Geburtsdatum: 1. Januar 1956 oder 1. Januar 1951
Geburtsort: Misurata, Libyen
Staatsangehörigkeit: libysch
Reisepass-Nr.: A005465 (Libyen), ausgestellt am 12. April 2015, lief am 11. April 2017 aus und J690P666 (Libyen), ausgestellt am 12. Juni 2016, läuft am 11. Juni 2024 aus.
Geschlecht: männlich
Anschrift: Qasr Ahmed Street, Misurata, Libyen
Khalifa Ghwell war der sogenannte ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des international nicht anerkannten Allgemeinen Nationalkongresses (‚GNC‘, auch bekannt als ‚Regierung der nationalen Rettung‘) und in dieser Eigenschaft verantwortlich für dessen Handlungen.
Am 7. Juli 2015 bekundete Khalifa Ghwell der Standhaftigkeitsfront (Alsomood), einer neuen militärischen Streitmacht von 7 Brigaden, seine Unterstützung, um die Bildung einer Einheitsregierung in Tripolis zu verhindern, indem er gemeinsam mit dem ‚Präsidenten‘ des GNC, Nuri Abu Sahmain, an den Feierlichkeiten zur Gründung der Front teilnahm.
Als ‚Ministerpräsident‘ des GNC spielte Ghwell eine zentrale Rolle bei der Behinderung der Einsetzung der im Rahmen des libyschen politischen Abkommens vereinbarten GNA.
Am 15. Januar 2016 ordnete Ghwell in seiner Eigenschaft als ‚Ministerpräsident und Verteidigungsminister‘ des GNC in Tripolis an, dass alle Angehörigen des vom designierten Ministerpräsidenten der Regierung der nationalen Einheit eingesetzten neuen Sicherheitsteams, die sich nach Tripolis begeben, festzunehmen sind.
Am 31. August 2016 befahl er dem ‚Ministerpräsidenten‘ und dem ‚Verteidigungsminister‘ der ‚Regierung der nationalen Rettung‘, die Arbeit wieder aufzunehmen, nachdem das Repräsentantenhaus die GNA abgelehnt hatte.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Regierungschef-Stellvertreter

1   Der Text dieser Resolutionen ist in englischer Sprache unter https://www.un.org/securitycouncil/content/resolutions-0 abrufbar.