170.70
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 272 ausgegeben am 10. September 2020
Gesetz
vom 2. September 2020
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 8. April 2020 über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-VJBG), LGBl. 2020 Nr. 136, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 12
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2020.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 16. September 2020 in Kraft.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 83/2020