946.224.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 293ausgegeben am 8. Oktober 2020
Verordnung
vom 6. Oktober 2020
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse 2014/145/GASP vom 17. März 2014, 2014/386/GASP vom 23. Juni 2014, 2014/512/GASP vom 31. Juli 2014, (GASP) 2019/95 vom 21. Januar 2019, (GASP) 2019/415 vom 14. März 2019, (GASP) 2019/416 vom 14. März 2019, (GASP) 2019/1405 vom 12. September 2019, (GASP) 2020/120 vom 28. Januar 2020, (GASP) 2020/399 vom 13. März 2020, (GASP) 2020/1269 vom 10. September 2020 und (GASP) 2020/1368 vom 1. Oktober 2020 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 16. September 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 235, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 3 Bst. A Ziff. 176 und 177
A. Natürliche Personen
 
Name
Angaben zur Identifizierung
Begründung
176.
Alexander Nikolaevich GANOV
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 24.10.1974
Geburtsort: Woronesch (Russische Föderation)
Generaldirektor der Aktiengesellschaft JSC TC Grand Service Express, die Schienenverkehrsdienste zwischen Russland und der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim betreibt. Daher trägt er zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
177.
Leonid Kronidovich RYZHENKIN
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 10.11.1967
Geburtsort: unbekannt
Reisepass-Nr.: 722706177 (im Jahr 2015)
Stellvertretender Generaldirektor für Infrastrukturprojekte bei Stroygazmontazh (SGM); er beaufsichtigte seit 2015 den Bau der Brücke über die Strasse von Kertsch (auch den Eisenbahnteil der Brücke), die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt er zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
Anhang 3 Bst. B Ziff. 48 bis 51
48.
Aktiengesellschaft "Lenpromtransproyekt"
Anschrift: Russische Föderation, 195197 St. Petersburg, Kondrat’yevskiy Prospekt 15, Building 5/1, 223
Registernummer (OGRN no.): 1027809210054
Steuernummer (INN no.) 7825064262
E-Mail-Adresse: ptp@sp.ru
Die Aktiengesellschaft Lenpromtransproyekt war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Sie fertigte die Entwürfe für die Eisenbahnzugänge zur Brücke über die Strasse von Kertsch an und führte die architektonische Aufsicht über den Bau der Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
49.
Aktiengesellschaft "Bauleitung der Eisenbahnstrecke Berkakit-Tommot-Yakutsk", Joint-stock company The Berkakit-Tommot-Yakutsk Railway Line’s Construction Directorate
Anschrift: Russische Föderation, Aldansky District, 678900 City of Aldan, Mayakovskogo Str. 14
Registernummer (OGRN no.): 1121402000213
Steuernummer (INN no.) 1402015986
E-Mail-Adresse: info@dsgd.ru gmn@dsgd.ru
Die Aktiengesellschaft "Bauleitung der Eisenbahnstrecke Berkakit-Tommot-Yakutsk" war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Sie erbrachte Ingenieurleistungen beim Bau der Eisenbahnzugänge zur Brücke über die Strasse von Kertsch, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
50.
Föderales staatliches Einheitsunternehmen "Eisenbahn der Krim", Federal State Unitary Enterprise Crimea Railway
Anschrift: Ukraine, 95006 Simferopol, Pavlenko Str. 34
Registernummer (OGRN no.): 1159102022738
Steuernummer (INN no.) 9102157783
E-Mail-Adresse: ngkkjd@mail.ru
Das Föderale staatliche Einheitsunternehmen "Eisenbahn der Krim" war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Es ist Eigentümer und Betreiber der Gleisanlagen auf der Brücke über die Strasse von Kertsch, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt.
51.
First Crimean Insurance Company
Anschrift: Ukraine, Sevastopol, Butakova Ln. 4
Registernummer (OGRN no.): 1149102007933
Steuernummer (INN no.) 9102006047
E-Mail-Adresse: info@kspk-ins.ru
Das Versicherungsunternehmen "First Crimean Insurance Company" war an dem Vorhaben, die Eisenbahninfrastrukturen der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim mit denen Russlands zu verbinden, beteiligt: Es hat den Bau der Brücke über die Strasse von Kertsch versichert. Daher trägt das Unternehmen zur Konsolidierung der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim in die Russische Föderation bei, was wiederum die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine weiter untergräbt."
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef