Schutzkonzepte für Gemeinschaftsgastronomie (Betriebskantinen und Schulmensen) sowie Restaurationsbetriebe für Hotelgäste müssen zusätzlich insbesondere Folgendes vorsehen:
a) Die Gästegruppen müssen an den einzelnen Tischen so platziert werden, dass der erforderliche Abstand zwischen den einzelnen Gruppen eingehalten wird; kann der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden, sind zwischen Gästegruppen trennende Elemente zu verwenden. Dies gilt nicht für Mensen der obligatorischen Schulen.
b) Die Grösse der Gästegruppe darf höchstens sechs Personen pro Tisch betragen; diese Einschränkung gilt nicht für Familien oder Personen, die im selben Haushalt leben, sowie für Mensen der obligatorischen Schulen.
c) Die Konsumation von Speisen und Getränken darf ausschliesslich sitzend erfolgen.
d) Die Gäste müssen eine Gesichtsmaske tragen, soweit sie nicht an einem Tisch sitzen.
e) Die Mitarbeitenden haben im Gästebereich eine Gesichtsmaske zu tragen, soweit ein wirkungsvoller Schutz vor einer Ansteckung nicht durch spezielle Schutzvorrichtungen (z.B. Kunststoffglasscheiben) erreicht wird.
f) In Betriebskantinen dürfen ausschliesslich im betreffenden Betrieb arbeitende Personen und in Mensen der obligatorischen Schulen ausschliesslich Schüler, Lehrpersonen sowie die Angestellten der Schule verköstigt werden.