814.065
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 304ausgegeben am 27. Oktober 2020
Gesetz
vom 3. September 2020
über die Abänderung des CO2-Gesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 6. September 2013 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz), LGBl. 2013 Nr. 358, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 5 Abs. 1a
1a) Die Verminderungsverpflichtungen nach Abs. 1 können unter der Voraussetzung, dass der Umfang der Verminderung linear weitergeführt wird und ein entsprechendes Gesuch bis zum 31. Mai 2021 eingereicht wird, bis Ende 2021 verlängert werden.
Art. 11 Abs. 4
4) Die Zielwerte nach Abs. 1 und 2 basieren auf den bisher üblichen Messmethoden. Bei einer Änderung der Messmethoden legt die Regierung mit Verordnung die Zielwerte fest, welche den Zielwerten nach diesen Absätzen entsprechen. Sie bezeichnet die anwendbaren Messmethoden und berücksichtigt die Regelungen der Schweiz.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Januar 2021 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 78/2020