212.21
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 380ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Unterhaltsvorschussgesetz vom 21. Juni 1989, LGBl. 1989 Nr. 47, wird wie folgt abgeändert:
Art. 30 Abs. 2
2) Das Land tritt von Gesetzes wegen mit Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 29 bis zur Höhe der gewährten Vorschüsse in anhängige Exekutions- oder Insolvenzverfahren gegen den Unterhaltsschuldner sowie in einen allenfalls anhängigen Rechtsstreit gegen einen Drittschuldner anstelle des Unterhaltsberechtigten ein.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 49/2020 und 89/2020