641.81
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 403ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
über die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 25. Oktober 2000 über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG), LGBl. 2000 Nr. 273, wird wie folgt abgeändert:
Art. 7 Abs. 2 Bst. d
2) Neben dem Halter sind für die Abgabe sowie für allfällige Zinsen und Gebühren solidarisch haftbar:
d) die mit der Liquidation betrauten Personen von aufgelösten oder sich im Konkurs- oder Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung befindenden juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit bis zum Betrag des Liquidationsergebnisses;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 49/2020 und 89/2020