172.051
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020Nr. 411ausgegeben am 4. Dezember 2020
Gesetz
vom 30. September 2020
betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 19. Juni 1998 über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG), LGBl. 1998 Nr. 135, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 35b Abs. 2 Bst. a
2) Bewerber und Offertsteller können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden, wenn:
a) über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren oder mangels kostendeckenden Vermögens kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist;
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 30. September 2020 über die Abänderung der Konkursordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Adrian Hasler

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 49/2020 und 89/2020