vom 3. Dezember 2020
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Das Gesetz vom 8. April 2020 über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-VJBG), LGBl. 2020 Nr. 136, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 12
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft und gilt bis zum 31. Mai 2021.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Adrian Hasler
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
131/2020