0.641.891.011.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2020 Nr. 509 ausgegeben am 23. Dezember 2020
Notenaustausch
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Abänderung der Vereinbarung zum Vertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein
Abgeschlossen durch Notenaustausch vom 18. Dezember 2020
Inkrafttreten: 1. Januar 2021
Die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein entbietet dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten ihre Hochachtung und beehrt sich, dem Departement den Empfang seiner Note vom 18. Dezember 2020 zu bestätigen, welche wie folgt lautet:
"Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten entbietet der Botschaft des Fürstentums Liechtenstein seine Hochachtung und beehrt sich, ihr unter Bezugnahme auf den Vertrag und die Vereinbarung vom 11. April 2000 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe im Fürstentum Liechtenstein (LSVA-Vertrag; LSVA-Vereinbarung) die folgende Angelegenheit zu unterbreiten:
An der Sitzung vom 20. Oktober 2020 hat die Gemischte Kommission zum LSVA-Vertrag mit Beschluss 1/2020 die Zahlen für die Berechnung des prozentualen Anteils des Fürstentums Liechtenstein am Nettoertrag der Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe, wie in Ziffer 2 der Anlage IV zur LSVA-Vereinbarung vorgesehen, nach fünf Jahren den neuesten Verhältnissen angepasst. Der Schweizerische Bundesrat schlägt der Regierung des Fürstentums Liechtenstein vor, Ziffer 3 dieser Anlage entsprechend zu ändern.
Ziffer 3 der Anlage IV zur LSVA-Vereinbarung lautet neu wie folgt:
"3. Berechnung des prozentualen Anteils des Fürstentums Liechtenstein an den vier Kriterien:
1. Strassenlänge in km (2018)
Schweiz (gemäss statistischem Lexikon)
71 555
 
Liechtenstein (gemäss Amt für Bau und Infrastruktur)
401
 
Total beider Länder
71 956
 
Anteil FL
401 : 71 956 x 100
0,558 %
2. Wohnbevölkerung (2018)
Schweiz (gemäss statistischem Lexikon)
8 544 527
 
Liechtenstein (gemäss Amt für Statistik)
38 378
 
Total beider Länder
8 582 905
 
Anteil FL
38 378 : 8 582 905 x 100
0,447 %
3. Schwerverkehrsfahrzeuge (LKW inkl. Sattelschlepper) (2018)
Schweiz (gemäss statistischem Lexikon)
52 573
 
Liechtenstein (gemäss Amt für Statistik)
590
 
Total beider Länder
53 163
 
Anteil FL
590 : 53 163 x 100
1,110 %
4. Gewichtsverhältnis Direktimport und -export (Aussenhandel) (2018)
(Quelle: Statistik der Eidgenössischen Zollverwaltung)
Anteil CH total in t
Einfuhr
50 298 956
 
Ausfuhr
19 918 262
 
Total CH Ein-/Ausfuhr
70 217 218
 
Anteil FL total in t
Einfuhr
430 274
 
Ausfuhr
370 015
 
Total FL Ein-/Ausfuhr
800 289
 
Total Ein-/Ausfuhr beider Länder
71 017 507
 
Anteil FL
800 289 : 71 017 507 x 100
1,127 %
Verteilschlüssel
Kriterien
1. Strassenlänge in km
40 % Anteil = 0,223 %
2. Wohnbevölkerung
30 % Anteil = 0,134 %
3. Schwerverkehrsfahrzeuge
(LKW inkl. Sattelschlepper)
15 % Anteil = 0,166 %
4. Gewichtsverhältnis Direktimport und -export (Aussenhandel)
15 % Anteil = 0,169 %
Dies ergibt in Summe einen Anteil für das Fürstentum Liechtenstein von 0,693 %.
Falls die Regierung des Fürstentums Liechtenstein dem Vorstehenden zustimmt, bilden die vorliegende Note und die liechtensteinische Antwortnote eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen, die auf den 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten benützt auch diesen Anlass, um die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern."
Die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein beehrt sich, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten das Einverständnis der Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit der vorstehenden Note bekannt zu geben. Die Note des Departements und die vorliegende Antwortnote bilden eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen, die auf den 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Gerne benützt die Botschaft des Fürstentums Liechtenstein auch diesen Anlass, um das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Bern, 18. Dezember 2020