vom 7. Mai 2021
betreffend die Abänderung des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)
Das Gesetz vom 8. April 2020 über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-VJBG), LGBl. 2020 Nr. 136, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 12
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft und gilt bis zum 30. September 2021.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
10/2021