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Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 201 ausgegeben am 29. Juni 2021
Gesetz
vom 7. Mai 2021
über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 30. Juni 2010 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz; SteAHG), LGBl. 2010 Nr. 246, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 15 Bst. b
Als Zwangsmassnahmen können angeordnet werden:
b) Beschlagnahme (§§ 96 Abs. 1 bis 2a und 4, 96b, 97 und 98 StPO);
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 7. Mai 2021 über die Abänderung der Strafprozessordnung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 133/2020 und 13/2021