952.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 226 ausgegeben am 6. Juli 2021
Gesetz
vom 7. Mai 2021
über die Abänderung des Bankengesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Banken und Wertpapierfirmen (Bankengesetz; BankG), LGBl. 1992 Nr. 108, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 14 Abs. 2
2) Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Zeugnis- und Auskunftspflicht gegenüber den Strafgerichten, Aufsichtsorganen und der Stabsstelle FIU, die Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Stabsstelle FIU und anderen Aufsichtsbehörden sowie die Bestimmungen betreffend die Offenlegung von Informationen über die Identität von Aktionären (Art. 367b PGR).
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 7. Mai 2021 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 111/2020 und 12/2021