152.21
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 316 ausgegeben am 20. Oktober 2021
Gesetz
vom 1. Oktober 2021
über die Abänderung des Personenfreizügigkeitsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 20. November 2009 über die Freizügigkeit für EWR- und Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz; PFZG), LGBl. 2009 Nr. 348, wird wie folgt abgeändert:
Art. 56 Abs. 1
1) Auf die Anwendung von Zwangsmassnahmen finden vorbehaltlich Abs. 2 die Art. 55 bis 63 und 69a des Ausländergesetzes sinngemäss Anwendung.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 1. Oktober 2021 über die Abänderung des Ausländergesetzes in Kraft.
Der Landtag hat dieses Gesetz als dringlich erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 70/2021