946.224.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2021 Nr. 420 ausgegeben am 17. Dezember 2021
Verordnung
vom 14. Dezember 2021
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften und der Beschlüsse 2014/145/GASP vom 17. März 2014, 2014/386/GASP vom 23. Juni 2014, 2014/512/GASP vom 31. Juli 2014 und (GASP) 2021/2196 vom 13. Dezember 2021 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 16. September 2014 über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2014 Nr. 235, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 3 Bst. A Ziff. 186 bis 188
 
Name
Angaben zur Identifizierung
Begründung
186.
Dimitriy (Dimitry, Dmitri, Dmitry) Valerievich UTKIN
Funktion(en): Gründer und Kommandeur der Wagner Group;
Geschäftsführer von Concord Management and Consulting
Dienstgrad: Oberstleutnant (russisches
Militär)
Rufzeichen: Vagner/Wagner
Geburtsdatum: 1.6.1970 oder 11.6.1970
ID Wagner Group: M-0209
Geburtsort:
Asbest, Oblast Sverdlovsk, ehemalige UdSSR (jetzt Russische Föderation)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Anschrift: Pskov, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Dimitriy Utkin, ehemaliger Offizier des russischen Militärgeheimdienstes (GRU), ist Gründer der Wagner Group und verantwortlich für die Koordinierung und Planung von Operationen zur Entsendung von Söldnern der Wagner Group in die Ukraine.
In seiner Führungsposition innerhalb der Wagner Group war er persönlich im Kampfgebiet in der Ukraine anwesend, um die Aktivitäten der Mitglieder der Wagner Group zu koordinieren und zu planen.
Aufgrund seiner Führungsposition ist er deshalb für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedroht haben, verantwortlich und hat diese aktiv durchgeführt.
187.
Denis Yurievich KHARITONOV
Funktion(en): Stellvertretender Regionalleiter der Sektion
Astrakhan der Freiwilligenunion des Donezkbeckens; Mitglied der Duma des

Oblast

Astrakhan;

Söldner der Wagner Group
Geburtsdatum: 16.3.1980
Geburtsort:
Oblast

Astrakhan,

Russische SFSR
Staatsangehörigkeit: Russisch
Reisepass-Nr.: 76 2759110
Ausgestellt vom Innenministerium (MWD) 30001
Gültig bis: 10.3.2030
Anschrift: Dorf Ilyinka, Oblast Astrakhan,
Russische

Föderation
Geschlecht: männlich
Denis Kharitonov ist stellvertretender Regionalleiter der Sektion Astrakhan der Freiwilligenunion des Donezkbeckens, Mitglied der Duma des Oblast Astrakhan und Söldner der Wagner Group.
Er kämpfte im Donezkbecken im separatistischen Steppe-Bataillon, wo er das Kommando über ein Platoon mit einer tragbaren Flugabwehrraketenvorrichtung führte. Er gab zu, dass er im Donezkbecken persönlich einen ukrainischen Hubschrauber und zwei Su-25-Flugzeuge abgeschossen hat.
Er erhielt den Orden der Russischen Föderation "Für Verdienste um das Vaterland". Ausserdem erhielt er interne Auszeichnungen der Wagner Group sowie Auszeichnungen des Leiters der Freiwilligenunion des Donezkbeckens und ehemaligen Premierministers der sogenannten "Volksrepublik Donezk", Alexander Borodai (der gemäss dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates restriktiven Massnahmen unterliegt). Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.
188.
Sergey Vladimirovich SHCHERBAKOV
Funktion(en): Freier Mitarbeiter des russischen GRU und Söldner der Wagner Group
Geburtsdatum: 21.7.1981
Staatsangehörigkeit: Russisch
Anschrift:
Eventuell:

Astrakhan,

Rayon

Kirovskiy, Raskolnikova 11 app. 5, Russische Föderation
Geschlecht: männlich
Sergey Shcherbakov ist freier Mitarbeiter des russischen GRU und Söldner der Wagner Group.
Er kämpfte im Donezkbecken für die prorussischen Separatistentruppen als Mitglied einer mit einer tragbaren Flugabwehrraketenvorrichtung ausgestatteten Militäreinheit im prorussischen separatistischen Steppe-Bataillon, die einen ukrainischen Hubschrauber und zwei Su-25-Flugzeuge im Donezkbecken abgeschossen hat. Dadurch hat er aktiv Handlungen unterstützt und politische Massnahmen umgesetzt, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef