vom 8. Februar 2022
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber bestimmten Personen und Organisationen zur Bekämpfung des Terrorismus
Die Verordnung vom 16. Juni 2020 über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen zur Bekämpfung des Terrorismus, LGBl. 2020 Nr. 200, wird wie folgt abgeändert:
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
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Der Text dieser Resolution ist in englischer Sprache abrufbar unter
www.un.org/securitycouncil/content/resolutions-0.