814.065
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 106 ausgegeben am 25. April 2022
Gesetz
vom 11. März 2022
über die Abänderung des CO2-Gesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 6. September 2013 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz), LGBI. 2013 Nr. 358, wird wie folgt abgeändert:
Art. 16 Abs. 1 bis 3
1) Der Ertrag aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen fällt vorbehaltlich Abs. 2 dem Land zu.
2) Zwei Drittel der von der Wirtschaft entrichteten Beträge wird den Arbeitgebern entsprechend dem abgerechneten massgebenden Lohn der Arbeitnehmer über die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ausgerichtet. Sie wird angemessen entschädigt.
3) Aufgehoben
Art. 17
Aufgehoben
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 88/2021 und 2/2022