282.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 114 ausgegeben am 25. April 2022
Gesetz
vom 11. März 2022
über die Abänderung der Insolvenzordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 17. Juli 1973 über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung; IO), in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 33 Abs. 4 Bst. a Einleitungssatz und Bst. b
4) Aufrechenbar sind auch Forderungen aus Verträgen:
a) die auf Grund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aufgelöst worden sind, über:
b) bei denen vereinbart wurde, dass sie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach diesem Gesetz über das Vermögen eines Vertragspartners aufgelöst werden oder vom anderen Vertragsteil aufgelöst werden können und alle wechselseitigen Forderungen daraus aufzurechnen sind.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 11. März 2022 über die Abänderung des Bankengesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 89/2021 und 12/2022