271.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 166 ausgegeben am 25. Mai 2022
Gesetz
vom 7. April 2022
über die Abänderung der Zivilprozessordnung
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 10. Dezember 1912 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozessordnung), LGBl. 1912 Nr. 9/1, wird wie folgt abgeändert:
§ 393 Abs. 4
4) In Ansehung der Kosten hat die Vorschrift des § 52 Abs. 4 sinngemässe Anwendung zu finden.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des ungenutzten Ablaufs der Referendumsfrist am 1. Juni 2022 in Kraft, andernfalls am Tag nach der Kundmachung.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 74/2021 und 29/2022