vom 3. Juni 2022
über die Sanierung und Sicherstellung der Investitionsfähigkeit der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft, Triesenberg
Art. 2
Kapitalerhöhung
1) Für die Zeichnung von Aktien zur Erhöhung des Aktienkapitals der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft wird ein Kredit in Höhe von 2 400 000 Franken genehmigt.
2) Bedingung für die Zeichnung der Aktien gemäss Abs. 1 ist eine Beteiligung der weiteren Aktionärsgruppen oder neuer Aktionäre an der Kapitalerhöhung der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft im Umfang von mindestens 2 600 000 Franken.
In Stellvertretung des Landesfürsten:
gez. Alois
Erbprinz
gez. Dr. Daniel Risch
Fürstlicher Regierungschef
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Bericht und Antrag der Regierung Nr.
54/2022