612.935.23
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 216 ausgegeben am 19. Juli 2022
Finanzbeschluss
vom 3. Juni 2022
über die Sanierung und Sicherstellung der Investitionsfähigkeit der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft, Triesenberg
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 beschlossen:1
Art. 1
Sicherungsbeitrag
Für die Ermöglichung des Verkaufs der Hotelimmobilie der Bergbahnen Malbun - JUFA AG gewährt das Land der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft einen Beitrag in Höhe von 2 000 000 Franken.
Art. 2
Kapitalerhöhung
1) Für die Zeichnung von Aktien zur Erhöhung des Aktienkapitals der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft wird ein Kredit in Höhe von 2 400 000 Franken genehmigt.
2) Bedingung für die Zeichnung der Aktien gemäss Abs. 1 ist eine Beteiligung der weiteren Aktionärsgruppen oder neuer Aktionäre an der Kapitalerhöhung der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft im Umfang von mindestens 2 600 000 Franken.
Art. 3
Landesbeitrag
Zur Sicherstellung der langfristigen Investitionsfähigkeit gewährt das Land der Bergbahnen Malbun Aktiengesellschaft für die Jahre 2023 bis 2024 einen jährlichen Investitionskostenbeitrag von 900 000 Franken.
Art. 4
Nachtragskredit
Für die Gewährung des Sicherungsbeitrags sowie des Kredits für die Kapitalerhöhung gemäss Art. 1 und 2 wird für das Jahr 2022 ein Nachtragskredit in Höhe von 4 400 000 Franken genehmigt.
Art. 5
Inkrafttreten
Der Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag der Regierung Nr. 54/2022