832.10
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 217 ausgegeben am 19. Juli 2022
Gesetz
vom 26. Juni 2022
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung
Dem nachstehenden in der Volksabstimmung vom 26. Juni 2022 angenommenen Gesetz erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 24. November 1971 über die Krankenversicherung (KVG), LGBl. 1971 Nr. 50, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 23 Abs. 2b
2b) Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, entrichten keine Kostenbeteiligung nach Abs. 2 Bst. a; die Kosten übernimmt der Staat.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am … (1./Monat/Jahr) in Kraft.
Die Regierung, nach Kenntnisnahme von dem Bericht über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 26. Juni 2022, wonach sich ergibt:
Zahl der Stimmberechtigten 20 580
Zahl der abgegebenen Stimmen 12 534
Annehmende sind 7 811
Verwerfende sind 4 413
Ungültige Stimmen 288
Leere Stimmen 22
beschliesst:
der Initiativentwurf vom 21. Januar 2022 über das Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung wird als vom Volk angenommen erklärt.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Volksinitiative vom 21. Januar 2022; Berichte und Anträge der Regierung Nr. 14/2022 und 48/2022