640.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 232 ausgegeben am 19. Juli 2022
Gesetz
vom 2. Juni 2022
über die Abänderung des Steuergesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 23. September 2010 über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG), LGBl. 2010 Nr. 340, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 64 Abs. 4
4) Die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 bis 3 sowie die Einhaltung der Rechnungslegungspflicht nach Art. 1045 ff. PGR sind bei der Antragsstellung auf Gewährung des Status als Privatvermögensstruktur sowie jährlich wiederkehrend vom Steuerpflichtigen gegenüber der Steuerverwaltung zu bestätigen.
II.
Inkrafttreten
1) Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 2. Juni 2022 über die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts in Kraft.
2) Es findet erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 17/2022 und 59/2022