vom 27. September 2022
über die Suspendierung des Abkommens zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Russischen Föderation über die Erleichterung des Verfahrens der Visaerteilung für Staatsangehörige des Fürstentums Liechtenstein und der Russischen Föderation
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. September 2022 gestützt auf Art. 15 Abs. 5 des Abkommens vom 12. November 2013 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Regierung der Russischen Föderation über die Erleichterung des Verfahrens der Visaerteilung für Staatsangehörige des Fürstentums Liechtenstein und der Russischen Föderation, LGBl. 2015 Nr. 97, die vollständige Suspendierung dieses Abkommens beschlossen.
Diese vollständige Suspendierung tritt am 3. Oktober 2022 in Kraft.