143.0
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2022 Nr. 347 ausgegeben am 2. Dezember 2022
Gesetz
vom 29. September 2022
über die Abänderung des Polizeigesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Änderung von Bezeichnungen
Das Gesetz vom 21. Juni 1989 über die Landespolizei (Polizeigesetz; PolG), LGBl. 1989 Nr. 48, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
In Anhang Ziff. 7 wird die Bezeichnung "Gebrauch" durch die Bezeichnung "Benutzung" und die Bezeichnung "Markengebrauch" durch die Bezeichnung "Markenbenutzung" ersetzt.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Gesetz vom 29. September 2022 über die Abänderung des Markenschutzgesetzes in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 56/2022 und 83/2022