946.224.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 63 ausgegeben am 14. Februar 2023
Verordnung
vom 14. Februar 2023
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften sowie des Beschlusses (GASP) 2023/261 vom 6. Februar 2023 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 10. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2022 Nr. 45, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 8 Bst. A Ziff. 146 und 903 bis 905
 
Name
Angaben zur Identifizierung
Begründung
146.
Aufgehoben
 
 
903.
Ekaterina IGNATOVA
(alias Jekatarina IGNATOVA)
Geburtsdatum: 1968
Geburtsort:
Moskau, Russische Föderation
Verbundene
Personen: Sergei Chemezow

(Ehemann)
Anastasia
Ignatova (Tochter)
Lyudmila
Rukavishnikova (Mutter)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Ekaterina Ignatova ist die Ehefrau von Sergei Chemezow, der Geschäftsführer des staatlichen russischen Unternehmens Rostec (State Corporation for Assistance to Development, Production and Export of Advanced Technology Industrial Product) ist. Als die Ehefrau von Sergei Chemezov hält Ekaterina Ignatova aufgrund ihrer Verbindung mit ihm umfangreiche Vermögenswerte. In der letzten öffentlichen Vermögenserklärung von Sergei Chemezov im Jahr 2019 war ein Jahreseinkommen von 24 Mio. USD von Ekaterina Ignatova enthalten.
Ekaterina Ignatova steht in Verbindung mit einer natürlichen Person (ihrem Ehemann), der auf die Liste der Personen gesetzt wurde, die restriktiven Massnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen.
904.
Anastasia IGNATOVA
Verbundene Personen: Sergei Chemezow (Stiefvater)
Ekaterina
Ignatova (Mutter)
Lyudmila
Rukavishnikova (Grossmutter)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Anastasia Ignatova ist die Stieftochter von Sergei Chemezow, der Geschäftsführer des staatlichen russischen Unternehmens Rostec (State Corporation for Promoting Development, Manufacturing and Export of Russian Technologies High-Tech Industrial Products) ist.
Als die Stieftochter von Sergei Chemezov hält sie aufgrund ihrer Verbindungen umfangreiche Vermögenswerte. Anastasia Ignatova ist formale Eigentümerin der 85-Meter-Yacht"Valerie" im Wert von 140 Mio. USD (über 10 Mrd. Rubel) über ein Unternehmen namens Delima Services Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln. Darüber hinaus ist sie Begünstigte von Offshore-Unternehmen mit Vermögenswerten in Höhe von Hunderten von Millionen Dollar.
Anastasia Ignatova steht in Verbindungen mit einer natürlichen Person (ihrem Stiefvater), der auf die Liste der Personen gesetzt wurde, die restriktiven Massnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen.
905.
Lyudmila RUKAVISHNIKOVA
Verbundene Personen: Sergei Chemezov (Schwiegersohn)
Ekaterina
Ignatova

(Tochter)
Anastasia
Ignatova (Enkeltochter)
Staatsangehörigkeit: Russisch
Geschlecht: weiblich
Lyudmila Rukavishnikova ist die Schwiegermutter von Sergei Chemezow, der Geschäftsführer des staatlichen russischen Unternehmens Rostec (State Corporation for Promoting Development, Manufacturing and Export of Russian Technologies High-Tech Industrial Products) ist. Als die Schwiegermutter von Sergei Chemezov hält sie aufgrund ihrer Verbindungen umfangreiche Vermögenswerte, darunter Anteile an Unternehmen, denen von Rostec genutzte Immobilien gehören.
Lyudmila Rukavishnikova steht in Verbindung mit einer natürlichen Person (ihrem Schwiegersohn), der auf die Liste der Personen gesetzt wurde, die restriktiven Massnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen.
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef