0.741.621
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 85 ausgegeben am 2. März 2023
Kundmachung
vom 28. Februar 2023
der Abänderung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR)
Gestützt auf Art. 3 Bst. c und Art. 11 des Kundmachungsgesetzes vom 17. April 1985, LGBl. 1985 Nr. 41, macht die Regierung in den Anhängen 1 und 2 die Änderung des Titels sowie eine konsolidierte Fassung der Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR), LGBl. 1996 Nr. 36, kund.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef
Anhang 1
Änderung des Titels
Angenommen von der Konferenz der Vertragsparteien am 13. Mai 2019
Inkrafttreten: 1. Januar 2021
Gemäss Protokoll vom 13. Mai 2019 über die Abänderung des Titels des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) lautet der Titel des Übereinkommens ab dem 1. Januar 2021 neu "Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR)".
Anhang 2
Anlagen A und B12

1   Konsolidierte Fassung mit Stand 1. Januar 2023.

2   Der Inhalt der Anlagen A und B wird im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt nicht veröffentlicht. Er kann abgerufen werden unter https://fedlex.data.admin.ch/eli/oc/2022/869 > Allgemeine Informationen > Umfang der Veröffentlichung > Veröffentlichung eines Textteils durch Verweis.