930.1
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023Nr. 153ausgegeben am 25. April 2023
Gesetz
vom 2. März 2023
über die Abänderung des Gewerbegesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gewerbegesetz (GewG) vom 30. September 2020, LGBl. 2020 Nr. 415, wird wie folgt abgeändert:
Art. 3 Abs. 2 Bst. u
2) Es findet keine Anwendung auf gewerbsmässige Tätigkeiten, deren Zulassung durch andere Gesetze geregelt ist. Dies sind insbesondere:
u) die Erbringung von Postdiensten und Paketzustelldiensten nach dem Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz vom 2. März 2023 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 109/2022 und 17/2023