952.3
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 156 ausgegeben am 25. April 2023
Gesetz
vom 2. März 2023
über die Abänderung des Finanzmarktaufsichtsgesetzes
Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung:1
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Das Gesetz vom 18. Juni 2004 über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz; FMAG), LGBl. 2004 Nr. 175, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Art. 5 Abs. 1 Bst. i
1) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, obliegen der FMA die Aufsicht und der Vollzug dieses Gesetzes sowie der nachfolgenden Gesetze einschliesslich der dazu erlassenen Durchführungsverordnungen:
i) Gesetz über die Liechtensteinische Post (LPG);
Anhang 1 Abschnitt I.octies
I.octies Liechtensteinische Post Aktiengesellschaft
Die Gebühr für den Erlass einer Verfügung nach dem Gesetz über die Liechtensteinische Post beträgt, je nach Aufwand und Komplexität der zu erstellenden Verfügung, 1 000 bis 10 000 Franken.
II.
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Postdienste- und Paketzustelldienstegesetz vom 2. März 2023 in Kraft.

In Stellvertretung des Landesfürsten:

gez. Alois

Erbprinz

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef

1   Bericht und Antrag sowie Stellungnahme der Regierung Nr. 109/2022 und 17/2023