172.018.11
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2023 Nr. 254 ausgegeben am 22. Juni 2023
Verordnung
vom 20. Juni 2023
über die Abänderung der E-Government-Verordnung
Aufgrund von Art. 5 Abs. 3 und Art. 29 Bst. a des Gesetzes vom 21. September 2011 über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Gesetz; E-GovG), LGBl. 2011 Nr. 575, in der geltenden Fassung, verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 15. Dezember 2020 über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Verordnung; E-GovV), LGBl. 2020 Nr. 459, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 1 Ziff. 3, 58 und 59
Ziff.
Betroffene Behörde/n
Betroffenes Verfahren
Dauer der Ausnahme
3.
Behörden, deren Rechnungen in die Landesrechnung einfliessen oder deren Jahresrechnungen in Zusammenarbeit mit der Landeskasse erstellt werden, sowie Gemeinden
Versand von Rechnungen und Mahnungen
bis 31. Dezember 2025
58.
Gemeinden
Vorgänge, die einer Signatur bedürfen
bis 31. Dezember 2025
59.
Aufgehoben
 
 
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef