946.224.2
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Jahrgang 2024 Nr. 127 ausgegeben am 26. März 2024
Verordnung
vom 26. März 2024
betreffend die Abänderung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Aufgrund von Art. 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG), LGBl. 2009 Nr. 41, und unter Einbezug der aufgrund des Zollvertrages anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften sowie des Beschlusses 2014/512/GASP vom 31. Juli 2014 des Rates der Europäischen Union verordnet die Regierung:
I.
Abänderung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 10. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine, LGBl. 2022 Nr. 45, in der geltenden Fassung, wird wie folgt abgeändert:
Anhang 19 Ziff. 15, 17 und 20
15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
8414 51 00
Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von nicht mehr als 125 W
 
8414 59 00
andere
 
8414 60 00
Abzugshauben mit einer grössten waagrechten Seitenlänge von nicht mehr als 120 cm
 
8415 10 00
Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft, einschliesslich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht separat regulierbar ist, der zum Befestigen an Fenstern, Wänden, Decken oder Böden hergerichteten Art, in Form von Kompaktgeräten oder "Split-Systemen" (bestehend aus getrennt voneinander platzierten Elementen)
 
8418 10
Kühlschränke, Gefrierschränke und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und Geräte zur Kälteerzeugung, mit elektrischer oder anderer Ausrüstung; Wärmepumpen, andere als Klimageräte der Nr. 8415, kombinierte Kühl- und Gefrierschränke mit separaten Aussentüren oder Aussenschubladen oder einer Kombination dieser Elemente
 
8418 21 00
Kompressionskühlschränke
 
8418 29 00
andere
 
8418 30 00
Gefriertruhen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 800 l
 
8418 40 00
Gefrierschränke mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 900 l
 
8419 81 00
Andere Apparate und Vorrichtungen zum Zubereiten heisser Getränke oder zum Kochen oder Aufwärmen von Speisen
 
8422 11 00
Geschirrspülmaschinen von der im Haushalt verwendeten Art
 
8423 10 00
Personenwaagen, einschliesslich Säuglingswaagen; Haushaltswaagen
 
8443 12 00
Büro-Offsetdruckmaschinen und -apparate, für Bogen, die ungefaltet auf einer Seite nicht mehr als 22 cm und auf der anderen Seite nicht mehr als 36 cm messen
 
8443 31 00
Maschinen, die mindestens zwei der Funktionen Drucken, Kopieren oder Übertragen von Fernkopien verrichten und an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
 
8443 32 00
andere Geräte, die an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk angeschlossen werden können
 
8443 39 00
andere
 
8450 11 00
Waschvollautomaten
 
8450 12 00
andere Waschmaschinen, mit eingebauter Wäscheschleuder
 
8450 19 00
andere
 
8451 21 00
Maschinen zum Trocknen, mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von nicht mehr als 10 kg
 
8452 10 00
Haushaltsnähmaschinen
 
8470 10 00
elektronische Rechenmaschinen, die unabhängig von einer externen Stromquelle betrieben werden können und Taschengeräte mit Rechenfunktion, zum Aufzeichnen, Wiedergeben und Anzeigen von Daten
 
8470 21 00
andere elektronische Rechenmaschinen, druckende
 
8470 29 00
andere
 
8470 30 00
andere Rechenmaschinen
 
8472 90 00
andere Büromaschinen und -apparate, andere
 
8479 60 00
Luftkühlgeräte, nach dem Verdunstungsprinzip arbeitend
 
8508 11 00
Staubsauger mit eingebautem Elektromotor, mit einer Leistung von nicht mehr als 1500 W und einem Fassungsvermögen des Staubbehälters von nicht mehr als 20 l
 
8508 19 00
andere
 
8508 60 00
andere Staubsauger
 
8509 80 00
Elektromechanische Haushaltgeräte mit eingebautem Elektromotor, andere als Staubsauger der Nr. 8508: andere Geräte als Zerkleinerungs- und Mischmaschinen für Nahrungsmittel; Frucht- und Gemüsepressen
 
8516 31 00
Haartrockner
 
8516 50 00
Mikrowellenöfen
ex
8516 60 00
Vollherde
 
8516 71 00
Kaffee- oder Teemaschinen
 
8516 72 00
Brotröster (Toaster)
 
8516 79 00
andere
 
8517 11 00
drahtgebundene Telefonapparate mit drahtlosem Handapparat
 
8517 13 00
Smartphones
 
8517 18 00
andere
 
8529 10 00
Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar gemeinsam mit diesen Waren verwendet werden
 
8531 10 00
elektrische Diebstahlalarmgeräte oder Feuermelder und ähnliche Geräte
 
8543 70
Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen, Antennenverstärker, Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte, andere
 
9504 50 00
Video-Spielkonsolen und -geräte, andere als solche der Nr. 9504.30
 
9504 90 00
andere
17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5 000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
4011 10 00
neue Luftreifen, aus Kautschuk, der für Personenautomobile (einschl. "Breaks" und Rennwagen) verwendeten Art
 
4011 40 00
neue Luftreifen, aus Kautschuk, der für Motorräder verwendeten Art
 
4011 90 00
neue Luftreifen, aus Kautschuk, andere
 
7009 10 00
Rückspiegel für Fahrzeuge
 
8407
Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren mit Funkenzündung (Verbrennungsmotoren)
 
8409
Teile, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Motoren der Nr. 8407 oder 8408 bestimmt
 
8428 60 00
Seilschwebebahnen (einschl. Sessellifte und Schlepplifte); Zugmechanismen für Standseilbahnen
 
8512 30
Diebstahlalarmanlagen von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, andere
 
8512 40
Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben
 
8603
Triebwagen und Schienenbusse, ausgenommen solche der Nr. 8604
 
8605 00 00
Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausg. Wagen der Nr. 8604)
 
8607
Teile von Schienenfahrzeugen
 
8702
Automobile zum Befördern von 10 Personen oder mehr, einschliesslich Fahrer
 
8706
Chassis für Motorfahrzeuge der Nrn. 8701–8705, mit Motor
 
8707
Karosserien für Motorfahrzeuge der Nrn. 8701–8705, einschliesslich Führerkabinen
 
8708
Teile und Zubehör für Motorfahrzeuge der Nrn. 8701–8705
 
8711
Motorräder (einschl. Motorfahrräder) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Seitenwagen; Seitenwagen
 
8712 00 00
Zweiräder und andere Fahrräder (einschl. Lastendreiräder), ohne Motor
 
8714
Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Nrn. 8711–8713
 
8716 10 00
Anhänger, einschliesslich Sattelanhänger, in der Art von Caravans, zu Wohn- oder Campingzwecken
 
8716 40 00
andere Anhänger, einschliesslich Sattelanhänger
 
8716 90 00
Teile
 
8901 10 00
Passagierschiffe, Schiffe für Kreuzfahrten und ähnliche Schiffe, hauptsächlich zum Befördern von Personen geeignet; Fährschiffe
 
8901 90 00
andere Schiffe zum Befördern von Waren und andere Schiffe zum gleichzeitigen Befördern von Personen und Waren geeignet
20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
 
Zolltarifnummer
Bezeichnung
 
97
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Anhang 27
Der bisherige Anhang 27 wird durch folgenden Anhang ersetzt:
Anhang 27
(Art. 15d Abs. 3)
Gold enthaltende Erzeugnisse
Zolltarifnummer
Bezeichnung
ex 7113
Bijouterie und Juwelierwaren und Teile davon, aus Gold oder Gold enthaltend oder aus Goldplattierungen
ex 7114
Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Gold oder Gold enthaltend oder aus Goldplattierungen
II.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung in Kraft.

Fürstliche Regierung:

gez. Dr. Daniel Risch

Fürstlicher Regierungschef